Bebauungsplan "Feuerwehr- und Freizeitzentrum Papitz"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 16 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde KolkwitzDie Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Feuerwehr- und Freizeitzentrum Papitz, Kolkwitzer Straße“ der Gemeinde Kolkwitz, Ortsteil Papitz gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Zu dem Entwurf in der Fassung vom April 2025 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines modernen Feuerwehrgerätehauses sowie die Bestandssicherung des Sportvereins und des Reiterhofes und die Nutzung als Festplatz.
Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr, Sportverein, Festplatz“, sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“, überbaubare Grundstücksflächen, Verkehrsflächen, Maßnahmen und Maßnahmenflächen zum Umweltschutz und für den Ausgleich sowie Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“.
Gemeinde Kolkwitz
Bauamt
Berliner Straße 19
03099 Kolkwitz
Belinda Kergel
b.kergel@kolkwitz.de
0355 29 300 40