Entwurf Bebauungsplan Nr. 10 „Waldstraße, Teupitzer Straße 54“, 1. Änderung, Gemeinde Schwerin, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Amt SchenkenländchenIm rechtskräftigen B-Plan Nr. 10 sind Festsetzungen zu Verkehrsflächen enthalten, die den Gehölzschutz und die Grünflächensicherung im Siedlungsgebiet nicht ausreichend würdigen. Dem Gehölzschutz innerhalb des Siedlungsgebietes kommt insbesondere der sich veränderten klimatischen Situation eine bedeutsamere Rolle zu. Die Gemeinde möchte deshalb den B-Plan dahingehend ändern, dass Gehölzflächen in der Umgebung des Wohnbaustandortes dauerhaft gesichert werden. Mit der Planänderung leistet die Gemeinde einen Beitrag zur Sicherung von Grünstrukturen und Gehölzbeständen im Siedlungsbereich und zur Vermeidung von Überbauung und Flächenversiegelung. Alle Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung und zur grundsätzlichen verkehrlichen Erschließung bleiben unverändert.
Zur Dokumentation des gemeindlichen Planungswillens wurde die 1. Änderung des B-Planes beschlossen.
Das Verfahren wird aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der beabsichtigten Planänderungen als so genanntes vereinfachtes Verfahren gemäß der Regelungen § 13a BauGB durchgeführt.
Damit erfolgt im einstufigen Verfahren keine Umweltprüfung und es entfällt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.
Sachbearbeitung Amt Schenkenländchen:
Herr Noch
Markt 9, 15755 Teupitz
Tel.: 033766/ 689 29
Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de