Entwurf 4. Änderung FNP Ziltendorf

Ziltendorf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 18 Tage  

durchführende Organisation

Amt Brieskow-Finkenheerd

Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes zwischen der Grundschule Ziltendorf und einem Teil der vorgelagerten Grünfläche (Flur 2, Teilstück aus Flurstück 1013) angrenzend an den Klosterweg eine Wohnanlage für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen und Leben zu schaffen sowie nach entsprechender Prüfung die Möglichkeit einer Tagespflege anbieten zu können. Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ziltendorf in diesem Bereich von „Grünfläche  – Zweckbestimmung Sportplatz“ in „Sonderbaufläche – Betreutes Wohnen“ zu ändern. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betreutes Wohnen Alter Sportplatz Ziltendorf“, Klosterweg werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Lindow für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplanes erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Lindow einhergehen.

Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Mensch/Bevölkerung, Schutzgebiete, Tiere/Pflanzen, Boden, Grundwasser/ Oberflächengewässer, Landschaft und Erholung, Kulturgüter/sonstige Sachgüter.

Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Amt Brieskow-Finkenheerd

SG 40 Bauen Wohnen Liegenschaften

Sachbearbeiterin

Julia Wutzler

033609-88 253

e-mail: bauamt@amt-b-f.de

Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes zwischen der Grundschule Ziltendorf und einem Teil der vorgelagerten Grünfläche (Flur 2, Teilstück aus Flurstück 1013) angrenzend an den Klosterweg eine Wohnanlage für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen und Leben zu schaffen sowie nach entsprechender Prüfung die Möglichkeit einer Tagespflege anbieten zu können. Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ziltendorf in diesem Bereich von „Grünfläche  – Zweckbestimmung Sportplatz“ in „Sonderbaufläche – Betreutes Wohnen“ zu ändern. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betreutes Wohnen Alter Sportplatz Ziltendorf“, Klosterweg werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Lindow für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplanes erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Lindow einhergehen.

Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Mensch/Bevölkerung, Schutzgebiete, Tiere/Pflanzen, Boden, Grundwasser/ Oberflächengewässer, Landschaft und Erholung, Kulturgüter/sonstige Sachgüter.

Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Amt Brieskow-Finkenheerd

SG 40 Bauen Wohnen Liegenschaften

Sachbearbeiterin

Julia Wutzler

033609-88 253

e-mail: bauamt@amt-b-f.de

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