Erneute formelle Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 2022-03 "PV-Freiflächenanlage Niebel" im OT Niebel

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 2 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Treuenbrietzen

Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Hintergrund ist hauptsächlich die Gewinnung von Sonnenenergie. Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland und ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende. Das Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet „PV“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Ziel ist es, Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 31. Juli 2023 bis einschließlich 1. September 2023 durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sind entsprechend in die Erarbeitung des Entwurfes eingeflossen. Um den zahlreichen privaten Einwänden Rechnung zu tragen, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen in der öffentlichen Sitzung am 15. April 2024 die Beschluss Nr: 32/02/2024 gefasst um den Geltungsbereich zu ändern. Die förmliche Beteiligung erfolgte gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27. Mai 2024 bzw. mit Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 27. Mai 2024 bis 28. Juni 2024. Von Seiten eines Bürgers wurde die Überplanung des im Eigentum befindlichen Grundstücks untersagt, so dass hier die Flächen im Folgenden der derzeitigen Nutzung als Landwirtschaftsfläche entsprechend dargestellt werden. Weiterhin wurde vom Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Kreisstraßenbetrieb die notwendige Beachtung von Anbauverbotszone (20 m) /Anbaubeschränkungszone (40 m) hingewiesen. Mit vorliegendem 2. Entwurf werden diese wesentlichen Änderungen festgesetzt, was eine erneute Offenlage erfordert.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 159, 152, 153, 48/1, 155, 156, 161/2, 154, 158, 157, 143 und 151 der Flur 2 sowie das Flurstück 36/1 der Flur 1 in der Gemarkung Niebel. Die Lage des Gebietes ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.   Das Plangebiet befindet sich überwiegend im Privateigentum und verfügt über eine Größe von ca. 32,5 ha. Bei dem Gebiet handelt es sich im Wesentlichen um Intensivacker. Kleinere Waldbereiche mit Kiefernbestand befinden sich im westlichen und südlichen Randbereich. Diese bleiben erhalten. Lockerer Baumbestand ist entlang der Ortsverbindung Niebel-Niebelhorst (K 6915) sowie eines Feldweges im Plangebiet vorhanden.
Der 2. Entwurf bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (mit Stand 30. September 2024) wird im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß Erneute Veröffentlichung gem. § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt. Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 4. November 2024 bis einschließlich 22. November 2024.

Hinweise
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Die oben genannten Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.      

Frau Gehricke
Stadt Treuenbrietzen
Bauverwaltung
Telefon: 033748.747.12
Email: D.Gehricke@Treuenbrietzen.de

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