Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Zichow" der Gemeinde Zichow
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt GramzowDer Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Zichow" wurde am 30.09.2025 von der Gemeindevertretung Zichow gefasst.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Wunsch des Vorhabenträgers, die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zukünftig für die Gewinnung von Solarenergie zu nutzen. Mit der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Gewinnung von erneuerbarer Energie wird für Anlagen der Solarenergiegewinnung die planungsrechtliche Voraussetzung für das Baurecht geschaffen.
Es ist der Planungswille der Gemeinde Zichow, die Flächen zukünftig für die Erzeugung von Solarenergie zu nutzen. Dem Antrag des Vorhabenträgers wurde aus diesem Grund stattgegeben.
Für die Errichtung der geplanten Photovoltaikanlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Ziel ist die Schaffung von Baurecht für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie.
Frau Hanisch
Bau- und Ordnungsamt Gramzow
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Frau Meiburg
Dr. Braun&Barth Freie Architekten Dresden
Tharandter Straße 39, 01159 Dresden
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