Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 029/95 G "Havelauen Werder - Wohnbebauung zwischen Hafenpromenade, Zum Großen Zernsee, Karl-Härtel-Straße“, Stadt Werder (Havel)

Werder (Havel)

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 36 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Werder

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werder (Havel) hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 029/95 G „Havelauen Werder – Wohnbebauung zwischen Hafenpromenade, Zum Großen Zernsee, Karl-Härtel-Straße“, Stadt Werder (Havel) beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 029/95 G erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. 

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich der Havelauen, unmittelbar südlich des Hafenstichs. Es erstreckt sich südlich der Hafenpromenade und westlich der Karl-Härtel-Straße. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 029/95 G liegen die beiden unbebauten Baugrundstücke beidseitig der Straße Zum Großen Zernsee sowie das Grundstück mit dem Blockheizkraftwerk. Die zwischen den beiden Baugrundstücken liegende öffentliche Straßenverkehrsfläche Zum Großen Zernsee ist teilweise einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 029/95 G umfasst die Flurstücke 282 (tlw.), 483, 790, 791 der Flur 020, Gemarkung 1238666 Werder (Havel). Das Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von circa 1,97 ha.

Grundsätzliches Anliegen der Planaufstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der innerstädtischen Flächen zu Wohnzwecken zu schaffen, um die Bebauung der Havelauen zum Abschluss zu bringen. Neben der Ausweisung der Baugrundstücksflächen als allgemeine Wohngebiete nach § 4 Baunutzungsverordnung soll der Bebauungsplan aufgrund seiner Lage an der Hafenpromenade auch Regelungen zur Ausformung der Wohngebäude und zur Begrünung enthalten. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu überbaubaren Grundstücksflächen ermöglichen die gebietsverträgliche Bauweise und Nutzungsdichte. Der erhaltenswerte Baumbestand an der Hafenpromenade wird gesichert. Auch Fragen der Erschließung werden geklärt. Dazu zählt auch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs.

S. Jo

Sachbearbeiterin 

Sachgebiet Stadtentwicklung und Baurecht

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werder (Havel) hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 029/95 G „Havelauen Werder – Wohnbebauung zwischen Hafenpromenade, Zum Großen Zernsee, Karl-Härtel-Straße“, Stadt Werder (Havel) beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 029/95 G erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. 

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich der Havelauen, unmittelbar südlich des Hafenstichs. Es erstreckt sich südlich der Hafenpromenade und westlich der Karl-Härtel-Straße. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 029/95 G liegen die beiden unbebauten Baugrundstücke beidseitig der Straße Zum Großen Zernsee sowie das Grundstück mit dem Blockheizkraftwerk. Die zwischen den beiden Baugrundstücken liegende öffentliche Straßenverkehrsfläche Zum Großen Zernsee ist teilweise einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 029/95 G umfasst die Flurstücke 282 (tlw.), 483, 790, 791 der Flur 020, Gemarkung 1238666 Werder (Havel). Das Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von circa 1,97 ha.

Grundsätzliches Anliegen der Planaufstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der innerstädtischen Flächen zu Wohnzwecken zu schaffen, um die Bebauung der Havelauen zum Abschluss zu bringen. Neben der Ausweisung der Baugrundstücksflächen als allgemeine Wohngebiete nach § 4 Baunutzungsverordnung soll der Bebauungsplan aufgrund seiner Lage an der Hafenpromenade auch Regelungen zur Ausformung der Wohngebäude und zur Begrünung enthalten. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu überbaubaren Grundstücksflächen ermöglichen die gebietsverträgliche Bauweise und Nutzungsdichte. Der erhaltenswerte Baumbestand an der Hafenpromenade wird gesichert. Auch Fragen der Erschließung werden geklärt. Dazu zählt auch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs.

S. Jo

Sachbearbeiterin 

Sachgebiet Stadtentwicklung und Baurecht

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