Bebauungsplan "Solarpark Kyritz Süd"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 44 Tage –durchführende Organisation
Stadt KyritzDer vorgesehene Bebauungsplan „Solarpark Kyritz Süd“ liegt südlich des besiedelten Stadtgebietes von der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich ca. 1.500 m südlich der Westfahlenallee zwischen dem Kreuzgraben im Westen und dem Leddiner Weg im Osten. Diese Fläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt.
Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Kyritz Süd“ umfasst eine Fläche von ca. 29,85. Er umfasst die Flurstücke 7, 8, 9 (tlw.), 18, 19, 20, 21, 51 und 52 in der Flur 20 der Gemarkung Kyritz.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Kyritz Süd“ sollen mit der Festsetzung von Sondergebietsflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.
Stadt Kyritz
Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung
Jens Eggert
Marktplatz 1
16866 Kyritz
Fon: 033971-85-268
Mail: bauamt@kyritz.de