Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4a Abs. 3 und 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“, nördliches Teilg
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde RöderlandDie Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 16.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“, nördliches Teilgebiet gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung beschlossen. Die Planung dient dazu, die Voraussetzungen zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb des Plangebiets zu schaffen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 8,1 ha großen Plangebietes sind nachstehender Übersichtkarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Wainsdorf, westlich der Bahnstrecke sowie in einiger Entfernung nördlich zur L 59 „Am Tunnel“. Es schließt südlich an einen Siedlungsausläufer des Ortsteils Prösen an. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen jeweils ganz oder teilweise die Flurstücke 13, 22, 23, 24, 25, 26 und 27 in der Flur 2 der Gemarkung Wainsdorf.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sowie weitere Festsetzungen u.a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Grünordnung. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Nach der erneuten Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wurden die Geltungsbereichsgrenze und in der Folge die Baugrenzen und Pflanzflächen angepasst, um einen bestehenden Weg westlich der Bahntrasse zu sichern. Zudem wurden noch weitere geringfügige Änderungen an grünordnerischen Festsetzungen vorgenommen.
Candy Ach - Gemeinde Röderland
Malte Arndt - Plan und Recht