Bebauungsplan "Erweiterung Biogasanlage Neuhardenberg", Gemeinde Neuhardenberg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Seelow-Land Gemeinde Falkenhagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 22.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Biogasanlage Neuhardenberg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die mit dem Bauleitplan verfolgte Zielstellung ist die Schaffung eines „grünen Gewerbegebiets“, welches insbesondere auf die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet ist.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 7 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich im Außenbereich auf Teilflächen der Flurstücke 64 und 135 der Flur 2 in der Gemarkung Neuhardenberg.

Amt Seelow-Land

Cornelia Schulz

Küstriner Str. 67

15306 Seelow

Tel.: 03346-804965

c.schulz@amt-seelow-land.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 22.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Biogasanlage Neuhardenberg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die mit dem Bauleitplan verfolgte Zielstellung ist die Schaffung eines „grünen Gewerbegebiets“, welches insbesondere auf die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet ist.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 7 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich im Außenbereich auf Teilflächen der Flurstücke 64 und 135 der Flur 2 in der Gemarkung Neuhardenberg.

Amt Seelow-Land

Cornelia Schulz

Küstriner Str. 67

15306 Seelow

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