Vorentwurf zum Bebauungsplan „Ehemaliges Kalksandsteinwerk“ Stadt Storkow (Mark) – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Storkow (Mark)

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Storkow (Mark) Hauptamt

Vorentwurf zum Bebauungsplan „Ehemaliges Kalksandsteinwerk“ Stadt Storkow (Mark) –

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.02.2021 mit Beschluss Nr. 233/2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ehemaliges Kalksandsteinwerk“, damals unter dem Namen „Mischgebiet an der Reichenwalder Straße“ beschlossen.

In ihrer Sitzung vom 10.10.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) den Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung in der Fassung vom Juli 2024 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit dem Beschluss billigte sie auch die Änderung des Namens des Bebauungsplans und die Erweiterung des Geltungsbereichs.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nunmehr das bestehende Gewerbegebiet an der Nordseite der Reichenwalder Straße und reicht bis an das Gelände der Binnendüne Waltersberge heran. Weiterhin wird die östlich hiervon bestehende Bebauungslücke entlang der Reichenwalder Straße, die derzeit eine Waldfläche ist, in die Planung einbezogen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuordnung des derzeitigen Gewerbegebiets an der Reichenwalder Straße zu schaffen. Dabei sollen zusätzliche Wohnbauflächen entwickelt, die bestehenden Betriebe in ihrem Bestand gesichert und die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe auf solche beschränkt werden, die langfristig mit den umliegenden Wohnnutzungen, namentlich im Wohngebiet Werder, vereinbar sind.

Die Neuordnung des Gebiets soll die Siedlungsachse entlang der Reichenwalder Straße stärken und die Nähe des Gebiets zum Großen Storkower See sowie zur Binnendüne Waltersberge nutzen, um an einem bereits bebauten Standort zusätzlichen, attraktiven Wohnraum zu schaffen. Dabei muss auch für die künftig zulässigen Gewerbebetriebe sichergestellt sein, dass sie mit den schützenswerten und geschützten Naturräumen vereinbar sind.

Der westliche Teil des bestehenden Gewerbegebiets, der bereits ungenutzt ist, soll als Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Weiter soll entlang der Reichenwalder Straße die Siedlungslücke östlich des Gewerbegebiets durch Wohnbebauung geschlossen werden. Im übrigen Teil des Gewerbegebiets soll ein Gewerbegebiet festgesetzt werden, welches allerdings auf den Störgrad eines Mischgebiets begrenzt ist. Am östlichen Rand des Gewerbegebiets ist, ergänzend, für den bestehenden Metallbaubetrieb eine Festsetzung zum ‚erweiterten Bestandsschutz‘ vorgesehen.

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung führt die Stadt Storkow (Mark) nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch.

Zur Erörterung der Unterlagen und bei Rückfragen zum Vorentwurf des Bebauungsplans stehen Ihnen von der Stadt Storkow (Mark) Herr Braun und vom Planungsbüro regioteam Herr Witka gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu lauten:

-       Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder     
Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)

-       Herr Benedikt Witka (030 / 789594-51; witka@regioteam-berlin.de)

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