Offenlage Entwurf B-Plan Nr. 18 "Sondergebiet Bahnhofsvorplatz, 1. Änderung"

Großräschen

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Großräschen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat am 22.05.2024 in einer öffentlichen Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 Sondergebiet „Bahnhofsvorplatz“ gefasst. Nun liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom September 2025 vor.

Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 in Großräschen Sondergebiet „Bahnhofsvorplatz“ (Fassung September 2025) ist für die Dauer eines Monats zur Offenlage bestimmt. Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung sollen mindestens eine Woche vorher ordnungsgemäß bekannt gemacht und das Planverfahren gemäß dem Baugesetzbuch fortgesetzt werden.

Ziel der Planung ist es, die Erweiterung des Geltungsbereiches „Sonderbaufläche“ für die Einzelhandelsstandorte REWE und ALDI zu ermöglichen.

Andrea Zickler

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat am 22.05.2024 in einer öffentlichen Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 Sondergebiet „Bahnhofsvorplatz“ gefasst. Nun liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom September 2025 vor.

Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 in Großräschen Sondergebiet „Bahnhofsvorplatz“ (Fassung September 2025) ist für die Dauer eines Monats zur Offenlage bestimmt. Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung sollen mindestens eine Woche vorher ordnungsgemäß bekannt gemacht und das Planverfahren gemäß dem Baugesetzbuch fortgesetzt werden.

Ziel der Planung ist es, die Erweiterung des Geltungsbereiches „Sonderbaufläche“ für die Einzelhandelsstandorte REWE und ALDI zu ermöglichen.

Andrea Zickler

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