Vorentwurf 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lebus
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Amt LebusDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lebus hat in ihrer Sitzung am 10.04.2025 beschlossen, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Lebus im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „wpd Freiflächen-Photovoltaik – Anlage Lebus“ geändert wird, um durch Festsetzung von Sonderbauflächen (S) für Anlagen, die der Nutzung solarer Strahlungsenergie dienen, gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage, in sechs Teilbereichen, zur Stromerzeugung auf ca. 140 ha zu schaffen.
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Frau Bittelmann