B-Plan Liebätz Nr. 02 "Horstweg"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 28 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Nuthe-UrstromtalDie Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat am 12.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.12.2023 im Amtsblatt Nr. 17 der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung der Gemeindevertre-tung am 08.04.2025 wurde der Geltungsbereich erweitert.
Ziel/ Anlass
Ziel des Bebauungsplanes ist es, Bauland im Ortsteil Liebätz zu entwickeln.
Seit Jahren ist der Ortsteil bestrebt Baugrundstücke auszuweisen, da eine große Nachfrage be-steht. Eine Ortsabrundungssatzung scheiterte aufgrund des Landschaftsschutzgebietes, welches das Dorf umgibt. Durch die Aufstellung des B-Planes soll nunmehr der südliche Teil des Ortsteils entlang des Horstweges erweitert werden. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet aus-gewiesen.
Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 2/5 (Teilfläche), 22, 23, 24, 25, 26, 269, 273 und 274 der Flur 2 in der Gemarkung Liebätz und hat eine Fläche von ca. 1,2 ha.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortseingang von Liebätz.
Es schließt an vorhandene Wohnbebauung im Norden an, südlich befindet sich ein Graben, der örtliche Friedhof und ein Agrarbetrieb. Im Osten und Westen erstreckt sich das Plangebiet entlang der nicht ausgebauten Straße „Horstweg“, dort befinden sich Landwirtschaftsflächen.
Bruckbauer & Hennen GmbH/ Frau Bruckbauer
Gemeinde Nuthe-Urstromtal/ Frau Dagmar Schmidt,