B-Plan Liebätz Nr. 02 "Horstweg"

Liebätz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat am 12.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.12.2023 im Amtsblatt Nr. 17 der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung der Gemeindevertre-tung am 08.04.2025 wurde der Geltungsbereich erweitert.

Ziel/ Anlass

Ziel des Bebauungsplanes ist es, Bauland im Ortsteil Liebätz zu entwickeln.

Seit Jahren ist der Ortsteil bestrebt Baugrundstücke auszuweisen, da eine große Nachfrage be-steht. Eine Ortsabrundungssatzung scheiterte aufgrund des Landschaftsschutzgebietes, welches das Dorf umgibt. Durch die Aufstellung des B-Planes soll nunmehr der südliche Teil des Ortsteils entlang des Horstweges erweitert werden. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet aus-gewiesen.

Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 2/5 (Teilfläche), 22, 23, 24, 25, 26, 269, 273 und 274 der Flur 2 in der Gemarkung Liebätz und hat eine Fläche von ca. 1,2 ha.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortseingang von Liebätz.

Es schließt an vorhandene Wohnbebauung im Norden an, südlich befindet sich ein Graben, der örtliche Friedhof und ein Agrarbetrieb. Im Osten und Westen erstreckt sich das Plangebiet entlang der nicht ausgebauten Straße „Horstweg“, dort befinden sich Landwirtschaftsflächen.

Bruckbauer & Hennen GmbH/ Frau Bruckbauer

Gemeinde Nuthe-Urstromtal/ Frau Dagmar Schmidt,

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: