Bebauungsplan "Gartenweg am Westplatz"

Finsterwalde

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Finsterwalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Gartenweg am Westplatz“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung erneut aufzustellen.

Aufgrund des Gerichtsbeschlusses vom Juli 2023 ist der am 19.03.2021 bekanntgemachte o.g. Bebauungsplan nicht rechtsverbindlich.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes (WR) für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung mit Wohnhäusern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 2,5 ha und wird nördlich von Kleingärten des Grünen Weges, östlich und südlich von vorhandener Wohnbebauung sowie westlich von der Kleingartensparte KGV "Eichholzer Straße" begrenzt.

Stadt Finsterwalde

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

SB Stadtplanung, Frau Ute Herrmann

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

Tel.: 03531 - 783 930

Mail: stadtplanung@finsterwalde.de

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