Bekanntmachung der Stadt Treuenbrietzen über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan BNr. 2021_05 "SO PV-Freianlage Kiesgrube Rietz"
Treuenbrietzen
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 5 Tage –durchführende Organisation
Stadt TreuenbrietzenDie Stadtverordnetenversammlung Treuenbrietzen hat am 22.02.2021 den Beschluss (Beschluss Nr.10/01/21) zur Aufstellung des Bebauungsplans B.NR. 2021_05 „Sondergebiet PV-Freianlage Kiesgrube Rietz“ gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 27.09.2021 bis 31.10.2021 und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24.09.2021 statt. Aufgrund der Erarbeitung und Herstellung der Maßnahmen des Abschlussbetriebsplanes und Kartierungen bedurfte die Erarbeitung des Entwurfes größere Zeit. Im Entwurf wurden die Hinweise und Anregungen der frühzeitigen Beteiligung und erarbeiteten Grundlagen eingearbeitet.
Planungsziele
Das Plangebiet soll größtenteils zu einem Sondergebiet „PV Freianlage“ als Nachnutzung des Tagebaus entwickelt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden auch Flächen für naturschutz- und artenschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind zudem die Aussagen des Abschlussbetriebsplan (ABP Nr. 2) vom 15.02.2017 des Quarzsandtagebau Rietz-Nordwest NW zu berücksichtigen. Eine Teilfläche wird auch künftig als Tagebau genutzt.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Rietz. Es handelt sich um eine ehemalige Kiesabbaustelle.
Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Rietz:
• Flur 1, Flurstücke 231 und 232 (tlw.)
und verfügt über eine Größe von ca. 30 ha.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) m. W. v. 15.08.2025, werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und alle Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind
in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025
ausgelegt.
Internet: Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Treuenbrietzen unter www.geoportal-treuenbrietzen.de/auslegungen.php bzw. auf dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg unter http://bb.beteiligung.diplanung.de sowie http://blp.brandenburg.de bzw. http://bauleitplanung.brandenburg.de einzusehen und können heruntergeladen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Ergänzende Auslegung in Papier
Zusätzlich stehen die Unterlagen im Zimmer 304 im 3. OG des Rathauses der Stadtverwaltung Treuenbrietzen, Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen innerhalb der Dienstzeiten
Montag 9.00 – 16.00Uhr
Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit im Zimmer 304, Ansprechpartner ist Frau Gehricke (Tel.: 033748/747 12), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während des Zeitraums der Offenlegung können von jedermann Stellungnahmen unter Angabe des Absenders schriftlich zu Protokoll bzw. an das Büro des Bürgermeisters per Postanschrift oder digital an D.Gehricke@Treuenbrietzen.de abgegeben werden.
Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes, vorzugsweise elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, ist nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die oben genannten Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) m. W. v. 15.08.2025.
Treuenbrietzen, den 08.10.2025
Michael Knape
Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter
Stadt Treuenbrietzen
Frau Dietlind Gehricke
Bauverwaltung
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen