Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Liebenwerda über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Solarpark Bad Liebenwerda Nord" der Stadt Bad Liebenwerda gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bad Liebenwerda
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 24 Tage –durchführende Organisation
Verbandsgemeinde LiebenwerdaIm nördlichen Stadtgebiet auf der Deponie am Gewerbegebiet Nord in Bad Liebenwerda wird die Errichtung einer PV-Anlage durch einen Vorhabenträger angestrebt.
Das Plangebiet umfasst ca. 2,8 ha der Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur 20 mit den Flurstücken 1, 2, 3 und teilweise 413.
Die Plangebietsflächen sind für einen Solarpark gut geeignet, da Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und Wasserrecht nicht berührt werden.
Katharina Schmidtke