B-Plan "Repowering Windfeld Falkenwalde" der Gemeinde Uckerfelde
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Amt GramzowDie Gemeindevertretung Uckerfelde hat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Repowering Windfeld Falkenwalde“ (Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 0025/23) der Gemeinde Uckerfelde gefasst.
In der Sitzung am 15.10.2024 wurde seitens der Gemeindevertretung Uckerfelde der Vorentwurf gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 0052/24).
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes sollen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Repowering Windpark Falkenwalde“ erstreckt sich auf einer Ackerfläche östlich von Kleinow und südlich von Eickstedt, angrenzend zur Gemeinde Randowtal, südöstlich begrenzt durch die Autobahn 11 sowie die Gemeindegrenze Gramzow.
Das angestrebte Bauleitplanverfahren soll genutzt werden, um in dem von der Regionalplanung dargestellten Windeignungsgebiet unter Berücksichtigung der unterschiedlichen umgebenden Nutzungsstrukturen die städtebaulichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Windenergienutzung zu schaffen. Es wird die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Windenergienutzung“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO angestrebt.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist dieser gemäß § 2 Abs. 4 BauGB einer Umweltprüfung zu unterziehen. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Gemeinde Uckerfelde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes für die Abwägung erforderlich ist.
Amt Gramzow
Ordnungs- und Planungsamt
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