B-Plan "Repowering Windfeld Falkenwalde" der Gemeinde Uckerfelde
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt GramzowDie Gemeindevertretung Uckerfelde hat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Repowering Windfeld Falkenwalde“ (Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 0025/23) der Gemeinde Uckerfelde gefasst.
In der Sitzung am 15.10.2024 wurde seitens der Gemeindevertretung Uckerfelde der Vorentwurf gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 0052/24).
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes sollen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Repowering Windpark Falkenwalde“ erstreckt sich auf einer Ackerfläche östlich von Kleinow und südlich von Eickstedt, angrenzend zur Gemeinde Randowtal, südöstlich begrenzt durch die Autobahn 11 sowie die Gemeindegrenze Gramzow.
Das angestrebte Bauleitplanverfahren soll genutzt werden, um in dem von der Regionalplanung dargestellten Windeignungsgebiet unter Berücksichtigung der unterschiedlichen umgebenden Nutzungsstrukturen die städtebaulichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Windenergienutzung zu schaffen. Es wird die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Windenergienutzung“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO angestrebt.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist dieser gemäß § 2 Abs. 4 BauGB einer Umweltprüfung zu unterziehen. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Gemeinde Uckerfelde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes für die Abwägung erforderlich ist.
Amt Gramzow
Ordnungs- und Planungsamt
Frau Lemmer
Poststraße 25
17291 Gramzow
fon: 039861.600-23
mail: lemmer@amtgramzow.de
Planzeichnung
Begründung
Untersuchungsrahmen
Infoblatt DSGVO
Vollmacht
Stellungnahme #M1020
Gegen den Vorentwurf hinsichtlich der Begründung des Bebauungsplanes „Repowering Windfeld Falkenwalde“ der Gemeinde Uckerfelde bestehen unsererseits keine Bedenken, wenn auf Folgendes Rücksicht genommen wird.
1. Zu- und Abfahrten zu den Bundesautobahnen und den als Kraftfahrstraßen ausgewiesenen Bundesstraßen einschließlich der dazu gehörenden Rastanlagen dürfen nicht angelegt und vorhandene Betriebsumfahrten der Bundesautobahnen nicht als Zu- und Abfahrten genutzt werden, auch nicht während der Bau-/Errichtungsphase. (§§ 8 und 9 FStrG sowie § 18 StVO). (Auflage)
2. Die Nutzung von Flurstücken, die für die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) eingetragen sind, sind durch den Bauherren gesondert mit uns abzustimmen.
3. Es ist zu beachten, dass nicht alle Brückenbauwerke über die Bundesautobahnen für Transporte zu den Windeignungsgebieten genutzt werden können, da teilweise erhebliche Lastbeschränkungen bestehen. (Hinweis)
4. Sollten durch die Anlieferung und den Transport der Anlagen Bundesfernstraßen berührt und bauliche Veränderungen erforderlich werden, so ist dies rechtzeitig vor Baubeginn zu beantragen. (Hinweis)
Beim (Aus-)Bau der Fahrwege/Rangierflächen ist wegen des Wildschutzzaunes darauf zu achten, dass die jetzige Geländehöhe beibehalten wird, damit der Wildschutzzaun seine Höhe von 2m und somit seine Wirksamkeit behält. (Auflage)
Zum Wildschutzzaun ist ein Abstand von mindestens 5m einzuhalten. (Auflage)
Die Breite der Wege ist so zu bemessen, dass gerade im Bogenverlauf ein Passieren mit überlangen Transporten möglich ist, ohne den Wildschutzzaun zu beschädigen. (Auflage)
5. Wasser, geklärt oder ungeklärt, darf dem Straßengebiet weder zufließen können noch zugeleitet werden. Eine Einleitung in Entwässerungsanlagen wird nicht zugelassen. (Auflage)
6. Soweit Schutzmaßnahmen gegen die von der Straße auf das Grundstück einwirkenden Immissionen erforderlich sind, hat der Bauherr diese Maßnahmen auf eigene Kosten zu bewirken. Dies gilt auch für Rechtsnachfolger. (Auflage)
7. § 11 Abs. 2 FStrG ist zwingend zu beachten. Danach dürfen Anpflanzungen, Zäune, Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. (Hinweise)
8. Grenzsteine dürfen nicht überbaut oder beschädigt werden. (Auflage)
9. Die Verwendung rückstrahlender Werkstoffe und Farben ist nicht zulässig. Blendwirkungen auf den Verkehrsteilnehmer der Autobahn sind auszuschließen. (Auflage)
10. Hinsichtlich des Anbringens von Werbeanlagen jeglicher Art wird auf die Verbote und Beschränkungen von § 9 FStrG und § 33 StVO hingewiesen. (Hinweis)
11. Sofern bauliche Anlagen wie Leitungen (Elektrokabel, Telekommunikationslinien etc.),
Baustelleneinrichtung (Lagerflächen etc.) und ähnliches in einem Abstand von weniger als 100m zur befestigten Fahrbahnkante der BAB 20 verlegt bzw. angelegt werden sollen und diese nicht Bestandteil dieses Verfahrens sind, sind diese gesondert beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Abteilung Autobahn zu beantragen (§§ 8 und 9 FStrG). (Hinweis)
Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Bundesautobahnen nicht überplant werden dürfen. Nach Überprüfung/Sichtung der Unterlagen scheint der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes über die BAB 11 eingezeichnet worden zu sein. Wir bitten Sie, dies zu korrigieren.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Anne Effenberger
Stellungnahme #M1019
Sehr geehrte Herr Szallies,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass durch Ihre Planung keine Maßnahmen der DEGES betroffen sind.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Waldemar N. Labusga
Bauassessor Dipl.-Ing.
Abteilungsleiter QM-KK
Stellungnahme #M1018
Derzeit keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung erkennbar.
Stellungnahme #M1021
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage Ihrer Angaben wurde von uns eine Überprüfung des o. g. Gebiets auf Beeinträchtigungen von funktechnischen Einrichtungen wie Richtfunkstrecken, Radaren, radioastronomischen Einrichtungen sowie Funkmessstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt. Durch rechtzeitige Einbeziehung ihrer Betreiber in die weitere Planung sollen Störungen vermieden werden.
Folgende Betreiber sind im Plangebiet aktiv:
BETREIBER RICHTFUNK:
=================================
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50
80992 München
Deutschland
E-Mail: o2-MW-BImSchG@telefonica.com
Vodafone GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: Richtfunk.Auskunft@Vodafone.com
BETREIBER RADARE:
=================================
Es sind keine Radare betroffen.
BETREIBER RADIOASTRONOMIE:
=================================
Es sind keine Radioastronomie Stationen betroffen.
FUNKMESSSTATIONEN DER BNETZA:
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Es sind keine Funkmessstandorte der BNetzA betroffen.
Hinweise zur Beteiligung der Bundesnetzagentur
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(1) Das Formular "Richtfunk-Bauleitplanung" sowie weitere Informationen entnehmen Sie unserer
Internetseite:
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung
Direkter Link zum Herunterladen des Formulars:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/FormularRichtfunkBauleitplanung.pdf?__blob=publicationFile&v=5
(2) Beachten Sie bitte das Merkblatt zur Beteiligung der Bundesnetzagentur an Verfahren Dritter unter:
www.netzausbau.de/Wissen/InformierenBeteiligen/VerfahrenDritter/de
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Team Richtfunk-Bauleitplanung
Stellungnahme #M1016
Sehr geehrter Herr Szallies,
im Rahmen der Beteiligung geben Sie uns die Gelegenheit zur beabsichtigten Planung, Bebauungsplan „Repowering Windfeld Falkenwalde“, eine Stellungnahme abzugeben.
Nach Prüfung der Unterlagen konnte festgestellt werden, dass keine Bedenken und Einwendungen bestehen sowie die durch uns wahrzunehmenden Belange der Planung nicht berührt werden.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
R. Otto
Sachbearbeiterin
Stellungnahme #M1015
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bedanke ich mich für die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange am Genehmigungsverfahren zum Bebauungsplan "Repowering Windfeld Falkenwalde" des Amtes Gramzow und nehme hierzu wie folgt Stellung.
Der DWD hat keine Einwände gegen die von Ihnen vorgelegte Planung, da keine Standorte des DWD beeinträchtigt werden bzw. betroffen sind.
Das geplante Vorhaben beeinflusst nicht den öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich des Deutschen Wetterdienstes.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner:innen des DWD gerne zur Verfügung.
Hinweis: Wir möchten Sie bitten Ihre Anträge nebst Anlagen zukünftig in digitaler Form an die E-Mail- Adresse: PB24.TOEB@dwd.de zu senden. Sie helfen uns damit bei der Umsetzung einer nachhaltigen und digitalen Verwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schneider
Stellungnahme #M1017
Sehr geehrter Herr Szallies,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 02.Dezember2024 und teilen Ihnen mit, dass vorbehaltlich weiterer Abstimmungen zur Sicherung unseres vorhandenen Anlagenbestandes gegen die o. g. Planung keine Bedenken bestehen.
Im dargestellten Baugebiet befinden sich Leitungen und Anlagen unseres Unternehmens. Sollte eine Umlegung von Leitungen erforderlich werden, erbitten wir einen rechtzeitigen Antrag, aus welchem die Baugrenzen ersichtlich sind. Auf dieser Grund-lage werden wir dem Antragsteller ein Angebot unterbreiten. Ein Jahr vor Baubeginn ist die Umlegung unserer Versorgungsanlagen anzuzeigen. Hierbei ist zu beachten, dass der Veranlasser die entstehenden Kosten zu tragen hat. Abgeschlossene Verträge zur Kostenübernahme (Rahmenverträge mit Baulastträgern, Wegenutzungsverträge mit Kommunen usw.) finden dabei Berücksichtigung.
Als Anlage übersenden wir Ihnen Planunterlagen mit unserem eingetragenen
Stromleitungs- und Anlagenbestand. Diese Unterlage dient als Information und nicht als Grundlage zum Durchführen von Bauarbeiten. Zu konkreten Vorhaben setzen Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Baubeginn mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen die erforderlichen Unter-lagen zum Anlagenbestand zusenden.
Bezüglich des im Planbereich befindlichen 20 kV Kabels weisen wir darauf hin, dass bei den Schwertransporten keine Druckbeschädigungen eintreten dürfen.
Weitere Hinweise und Auflagen entnehmen Sie bitte den beigefügten Merkblättern.
Bitte beachten Sie bei der Planung von Baumpflanzungen im Bereich der zukünftigen Medientrasse die „Hinweise und Richtlinien zu Baumpflanzungen in der Nähe von Ver-teilungs-anlagen der E.DIS Netz GmbH“. Im angefragten Bereich sind keine Verteilungsanlagen der E.DIS Netz GmbH geplant, wir bitten dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.
Die beiliegende Bestandplanauskunft stellt keine Einspeisegenehmigung bzw. Netzanschlusszusage dar. Der Verknüpfungspunkt gemäß EEG wird durch die zuständige Fachabteilung der E.DIS Netz GmbH im Rahmen der netztechnischen Bewertung benannt.
Wir bitten Sie, unseren Anlagenbestand bei Ihrem Vorhaben konkreten Planung zu berücksichtigen. Zu den Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen können wir uns erst äußern, wenn diese bekannt gemacht wurden.
Im Weiteren wenden Sie sich bitte an Thomas.Schaefer@e-dis.de.
Freundliche Grüße
E.DIS Netz GmbH
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Stellungnahme #M1014
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre oben genannte/n Anfrage(n), erteilt GDMcom Auskunft zum angefragten Bereich für die folgenden Anlagenbetreiber:
Anlagenbetreiber / Hauptsitz / Betroffenheit / Anhang
Erdgasspeicher Preissen GmbH / Halle / nicht betroffen / Auskunft Allgemein
Ferngas Netzgesellschaft mbH / Schwaig b. Nürnberg / nicht betroffen / Auskunft Allgemein
ONTRAS Gastransport GmbH / Leipzig / nicht betroffen / Auskunft Allgemein
VNG Gasspeicher GmbH / Leipzig / nicht betroffen / Auskunft Allgemein
Diese Auskunft gilt nur für den dargestellten Bereich und nur für die Anlagen der vorgenannten Unternehmen, so dass noch mit Anlagen weiterer Betreiber gerechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte einzuholen sind!
Bitte prüfen Sie, ob der dargestellte Bereich den Ihrer Anfrage enthält.
Mit freundlichen Grüßen
GDMcom GmbH
ONTRAS Gastransport GmbH
Ferngas Netzgesellschaft mbH (Netzgebiet Thüringen-Sachsen)
VNG Gasspeicher GmbH
Erdgasspeicher Peissen GmbH
Im angefragten Bereich befinden sich keine Anlagen und keine zurzeit laufenden Planungen der/s oben genannten Anlagenbetreiber/s.
Wir haben keine Einwände gegen das Vorhaben.
Auflage:
Sollte der Geltungsbereich bzw. die Planung erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Planungsgrenzen überschreiten, so ist es notwendig, eine erneute Anfrage durchzuführen.
Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens Baumaßnahmen vorgesehen sind, hat durch den Bauausführenden rechtzeitig
- also mindestens 6 Wochen vor Baubeginn - eine erneute Anfrage zu erfolgen. Weitere Anlagenbetreiber
Bitte beachten Sie, dass sich im angefragten Bereich Anlagen Dritter befinden können, für die GDMcom für die
Auskunft nicht zuständig ist.
Stellungnahme #M1013
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem Schreiben (E-Mail) vom 14.01.2025 teilen Sie dem Wasser- und Bodenverband „Welse“ mit, dass Sie für die Gemeinde Uckerfelde über das Amt Gramzow o.g. vorhaben planen.
Nach Prüfung der Planungsunterlagen werden 4 in der Unterhaltungspflicht des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ stehende Gewässer II. Ordnung und eine Meliorationsleitung (kein Gewässer II. Ordnung siehe Lageplan) durch o.g. Bauvorhaben tangiert.
Gewässer II. Ordnung/Rohrleitung:
- L207
- KL/1
- KL/2
- KL/3
- Rohrleitung / Meliorationsleitung
Forderungen/Hinweise:
- Für Gewässerquerungen / Gewässerannäherungen ist bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark eine Erlaubnis/Genehmigung zu beantragen und dem Wasser- und Bodenverband „Welse“ zu übergeben.
- Soweit im Bereich von verrohrten Gewässerabschnitten die Lage der Rohrleitung aufgrund fehlender oder unzureichender Bestandsunterlagen nicht eindeutig bestimmt werden kann, sollten hinsichtlich der Schadensabwendung Suchschachtun-gen vorgenommen werden.
- Dem Wasser- und Bodenverband „Welse“ ist die genaue Lage und Höhe der Rohrleitungen mit Schächten im amtlichen Lagebezugsystem UTM 33 und Höhensystem NHN zu übergeben, sowie der Abstand zur nächsten baulichen Anlage ist zu dokumentieren.
- Für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung haben An-lieger besondere Pflichten bei der Nutzung der Ufergrundstücke zu beachten (§ 84 BbgWG in Verbindung §41 WHG). Ein beidseitiger Gewässerunterhaltungsstreifen von 5 Metern ab Böschungsoberkante bzw. bei Verrohrungen ein 15 Meter breiter Unterhaltungsstreifen ist im o. g. Vorhaben zu beachten, dazu gehört das errichten von baulichen Anlagen. (Wege, Zäune, Anpflanzungen...)
- Der Wasser- und Bodenverband „Welse“ behält sich vor, nach § 80 in Verbindung mit § 85 BbgWG und § 34 Verbandsatzung Mehrkosten geltend zu machen.
- Der Wasser- und Bodenverband „Welse“ ist berechtigt, Grundstücke zu betreten/zu benutzen, soweit es für die Durchführung des Unternehmens erforderlich ist (gem. § 33 WVG, § 41 WHG, § 84 BbgWG). Dem Wasser- und Bodenverband „Welse“ muss zu jeder Zeit der Zugang zu seinen Anlagen gewährleistet werden.
Hinweis zu Drainanlagen
Unabhängig davon, dass dem Wasser- und Bodenverband „Welse“ nach geltendem Wasserrecht die Unterhaltung von Drainanlagen nicht obliegt, bringt er sich im Rahmen seiner freiwilligen Aufgaben auf Verlangen der Anlageneigentümer oder -betreiber (Grundstückseigentümer oder -nutzer) in dieses Betätigungsfeld ein.
Drainanlagen können insbesondere dort, wo die Trassenführung/Bauvorhaben über Ackerland erfolgt, angetroffen werden. Ich empfehle deshalb, dazu die Bewirtschafter/Eigentümer der betreffenden Flächen anzuhören.
Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, dass grundsätzlich alle Entwässerungsanlagen, soweit es von deren Nutznießern keine gegenteilige Meinung gibt, durch geeignete Vorkehrungen erhalten werden sollten.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
F. Döbler
Stellungnahme #M1012
Sehr geehrter Herr Szallies,
Ihre E-Mail vom 14.01.2025 zur Erinnerung an die o. g. Beteiligung haben wir dankend erhalten. Wir möchten jedoch mitteilen, dass wir keine Beteiligungs-Email im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung (13.11.2024 bis 01.01.2025) durch das Amt Gramzow erhalten haben.
Nach Prüfung der Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass sich im Plangebiet derzeit keine von der 50Hertz Transmission GmbH betriebenen Anlagen (z. B. Hochspannungsfreileitungen und -kabel, Umspannwerke, Nachrichtenverbindungen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen) befinden.
Diese Stellungnahme gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für die Anlagen der 50Hertz Transmission GmbH.
Hinweis zur Digitalisierung:
Für eine effiziente Identifizierung der (Nicht-)Betroffenheit bitten wir bei künftigen Beteiligungen nach Möglichkeit um Übersendung der Plangebietsfläche(n) sowie eventueller externer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem standardisierten und georeferenzierten Geodatenaustauschformat (vorzugsweise Shapefiles inkl. der Projektionsdatei (*.prj) oder kml-Datei).
Freundliche Grüße
50Hertz Transmission GmbH