4. Änderung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Klobbicke"

Tuchen / Klobbicke

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Biesenthal-Barnim

Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans sollen in der Gemeinde Breydin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Da großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch (BauGB) keine privilegierten Anlagen sind, sollen die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage, einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Nebenanlagen, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ermöglicht und gesichert werden. Das Änderungsverfahren hat die Gemeinde Breydin parallel mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlange Klobbicke“ vom 20.03.2023 eingeleitet.

Frau Faude

Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal, Dienstort: Plottkeallee 5, Tel: 03337 / 4599–32, E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Herr Rohwedder

Plan und Praxis GbR, Ingenieurbüro für Stadt- und Regionalplanung, Audre-Lorde-Straße 25 (bisher Manteuffelstraße 111), 10997 Berlin, Telefon: 030 616 5348 - 23, E-Mail: beteiligung@planundpraxis.de

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