vorhabenbezogener Bebaunngsplan Nr. 26 "Solarpark Wusterwitz III"

Wusterwitz

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 17 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Wusterwitz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterwitz hat mit Beschluss vom 21.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 „Solarpark Wusterwitz III“ beschlossen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 „Solarpark Wusterwitz III“ verfolgt die Zielstellung der Entwicklung und Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26 „Solarpark Wusterwitz III“ sollen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche zu bebauen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 „Solarpark Wusterwitz III“ liegt innerhalb der Flur 7: Flurstücke 4/1- 4/4, 9/1- 9/5, 250,252,263.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung von Mai 2025,

in der Zeit vom 12.08.2025 bis einschließlich 16.09.2025

in der Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:          

            montags          09.00 bis 12.00 Uhr  

            dienstags         09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

            mittwochs       09.00 bis 12.00 Uhr  

            donnerstags    07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

            freitags             09.00 bis 12.00 Uhr

            (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz www.amt-wusterwitz.de sowie unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ und https://www.uvp-verbund.de/ einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Wusterwitz schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schriftliche Stellungnahmen sind an die Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz oder per E-Mail an bauleitplanung@amt-wusterwitz.de zu richten. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Kristin Schilling

Amt Wusterwitz

August-Bebel-Straße 10

14789 Wusterwitz

Tel.: 033839 669-17

Fax: 033839 669-31

bauleitplanung@amt-wusterwitz.de

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