Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit über den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“, nördliches Teilgebiet

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Gemeinde Röderland

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 16.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“, nördliches Teilgebiet gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung beschlossen. Die Planung dient dazu, die Voraussetzungen zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb des Plangebiets zu schaffen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 8,1 ha großen Plangebietes sind nachstehender Übersichtkarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Wainsdorf, westlich der Bahnstrecke sowie in einiger Entfernung nördlich zur L 59 „Am Tunnel“. Es schließt südlich an einen Siedlungsausläufer des Ortsteils Prösen an. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen jeweils ganz oder teilweise die Flurstücke 13, 22, 23, 24, 25, 26 und 27 in der Flur 2 der Gemarkung Wainsdorf.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sowie weitere Festsetzungen u.a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Grünordnung. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Nach der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 wurde insbesondere die vorgezogene Ausgleichmaßnahme für die festgestellten Vorkommen der Feldlerche angepasst. In der Folge sollen keine sog. „Feldlerchenfenster“ mehr im Bebauungsplan festgesetzt werden. Weitere Änderungen beziehen sich auf den Geltungsbereich, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Abgrenzung von Teilgebieten des Sondergebiets und weitere grünordnerische Festsetzungen. Die Änderungen sind in den veröffentlichten Unterlagen zur besseren Nachvollziehbarkeit markiert.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet erneut veröffentlicht. Die Dauer der Veröffentlichung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom

09.10.2025 bis einschließlich dem 30.10.2025

unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung-diplanung.de zur Verfügung.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:

Montag:                     9.00 - 11.00 Uhr

Dienstag:                   9.00 - 11.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag:              13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:                      9.00 - 11.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an c.ach@gemeinde-roederland.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Röderland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Herr Candy Ach - Gemeinde Röderland - 03533 4838 13

Herr Anrdt - Plan und Recht 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 16.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“, nördliches Teilgebiet gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung beschlossen. Die Planung dient dazu, die Voraussetzungen zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb des Plangebiets zu schaffen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 8,1 ha großen Plangebietes sind nachstehender Übersichtkarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Wainsdorf, westlich der Bahnstrecke sowie in einiger Entfernung nördlich zur L 59 „Am Tunnel“. Es schließt südlich an einen Siedlungsausläufer des Ortsteils Prösen an. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen jeweils ganz oder teilweise die Flurstücke 13, 22, 23, 24, 25, 26 und 27 in der Flur 2 der Gemarkung Wainsdorf.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sowie weitere Festsetzungen u.a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Grünordnung. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Nach der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 wurde insbesondere die vorgezogene Ausgleichmaßnahme für die festgestellten Vorkommen der Feldlerche angepasst. In der Folge sollen keine sog. „Feldlerchenfenster“ mehr im Bebauungsplan festgesetzt werden. Weitere Änderungen beziehen sich auf den Geltungsbereich, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Abgrenzung von Teilgebieten des Sondergebiets und weitere grünordnerische Festsetzungen. Die Änderungen sind in den veröffentlichten Unterlagen zur besseren Nachvollziehbarkeit markiert.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet erneut veröffentlicht. Die Dauer der Veröffentlichung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom

09.10.2025 bis einschließlich dem 30.10.2025

unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung-diplanung.de zur Verfügung.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:

Montag:                     9.00 - 11.00 Uhr

Dienstag:                   9.00 - 11.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag:              13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:                      9.00 - 11.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an c.ach@gemeinde-roederland.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Röderland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Herr Candy Ach - Gemeinde Röderland - 03533 4838 13

Herr Anrdt - Plan und Recht 

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