Entwurf zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Seefeld"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 29 Tage –durchführende Organisation
Stadt WerneuchenDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung am 12.06.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Rechenzentrum Seefeld“ (bisheriger Titel: „Gewerbepark Seefeld II“) in der Fassung von Mai 2025 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Rechenzentrums und die Verlagerung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens. Ursprünglich war mit dem Bebauungsplan die Entwicklung eines allgemeinen Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO beabsichtigt. Im Verlauf des Planverfahrens konkretisierten sich die Nutzungsabsichten dahingehend, dass mit dem Bebauungsplanentwurf nun ausdrücklich die Ansiedlung eines Rechenzentrums verfolgt wird. Zur Klarstellung wurde in diesem Zusammenhang auch der Titel des Bebauungsplans von „Gewerbepark Seefeld II“ in „Rechenzentrum Seefeld“ geändert.
Das rd. 9,3 ha große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Seefeld nördlich der vorhandenen Photovoltaikanlagen und westlich des bereits bestehenden Gewerbeparks „Seefeld I“. Unmittelbar nördlich verläuft die Bundesstraße B 158. Der Ortskern von Seefeld liegt rd. 1,0 km in östlicher Richtung.
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Franziska Brandt
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