Bebauungsplan Nr. 77 "Osramsiedlung, Stadtteil Hohen Neuendorf"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 15 Tage –durchführende Organisation
Stadt Hohen NeuendorfAllgemeine Ziele und Zwecke
Ziel des Planverfahrens ist die Sicherung einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung, die den besonderen Charakter und die städtebaulichen Qualitäten im Plangebiet bewahrt. Bauliche Verdichtungen sollten auf ein am Bestand orientiertes städtebaulich vertretbares Maß begrenzt werden.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau McInally von der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf unter der Telefonnummer: 03303 528 257 bzw. stadtplanung@hohen-neuendorf.de zur Verfügung.