Frühzeitige Beteiligung und Information der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Windpark Buckow Süd" im Ortsteil Buckow der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 3 Tage –durchführende Organisation
Rietz-NeuendorfAls Vorhabenträger und Betreiber des „Windparks Buckow Süd“ strebt die Firma Prokon Regenerative Energien eG das Repowering des Bestandsparkes und dessen geringfügige Erweiterung an. Die planungsrechtliche Grundlage für den Windpark bestand im seinerzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Buckow Süd“ aus dem Jahr 2001 der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf. Da dessen Festsetzungen dem Repowering des Windparks entgegenstehen, muss dieser Bebauungsplan aufgehoben werden.
Dazu hat die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 mit der Vorlagen-Nr. B-0500/2024 den entsprechenden Beschluss zur Aufhebung gefasst, der im Amtsblatt Nr. 06-2024 vom 07.10.2024 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Da die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) über die Aufstellung von Bauleitplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung (vgl. § 1 Abs. 8 BauGB) gelten, ist nun im weiteren vorgeschriebenen förmlichen Verfahren die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geboten. Den entsprechenden Beschluss hierfür fasste die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.11.2024 mit der Vorlagen-Nr. B-0547/2024.
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Süd“ der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf.
Er hat eine Größe von ca. 6,14 ha und liegt südlich der Ortslage Buckow. Die Lage und Begrenzung des Geltungsbereichs ist im Vorentwurf dargestellt. Er umfasst in der Gemarkung Buckow, Flur 1, die Flurstücke 147, 148, 193, 623, 624, 625, 627, 628 (Stand der Satzung 26.06.2001). Die Flurstücksbezeichnungen sind unverändert.
Gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dafür wird der Vorentwurf der Aufhebungssatzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Buckow Süd“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf für den Ortsteil Buckow (Stand: September 2024) veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.
Die Vorentwurfsunterlagen (bestehend aus Satzung und Begründung) können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Aufhebung Bebauungsplan „Windpark Buckow Süd“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden.
Außerdem wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit
vom 06. Januar 2025 bis zum 07. Februar 2025 ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten
Montag 09:00 bis 12:00
Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
Mittwoch 09:00 bis 12:00
Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00
Freitag 09:00 bis 12:00
im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 110 eingesehen werden.
Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60831 möglich.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufhebungsplanung informieren und sich zur Planung äußern.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@rietz-neuendorf.de übermittelt werden. Sie können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 (1) BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebungsatzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Buckow Süd“ für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de