Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tagespflege / Betreutes Wohnen / Altersgerechtes Wohnen an der Birnenallee in Lebus“ der Stadt Lebus
Lebus
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Lebus
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lebus hat in ihrer Sitzung am 28.04.2022 den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB befürwortet und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) „Tagespflege / Betreutes Wohnen / Altersgerechtes Wohnen an der Birnenallee in Lebus“ inkl. Begründung und Umweltbericht beschlossen (Beschluss Nr.: 17- 04 / 2022).
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lebus zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tagespflege / Betreutes Wohnen / Altersgerechtes Wohnen an der Birnenallee in Lebus“ ist im Amtsblatt für das Amt Lebus vom 01.06.2022 (31. Jahrgang – Nr. 06) bekannt gemacht worden.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lebus in ihrer Sitzung am 28.04.2022 (Beschluss Nr.: 17- 04 / 2022) wurde der Amtsdirektor beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf (Stand: 11.05.2023) hat in der Zeit 27.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 stattgefunden. Die frühe Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 02.06.2023 bis 07.07.2023 statt
Die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2024 beschlossen (Beschluss Nr. 54 – 11 / 2024).
Aufgrund der Einschätzung, dass das Plangebiet der raumordnerischen Innenverdichtung und somit der Bebauungsplan der Nachverdichtung einer unbebauten Fläche im nördlichen Siedlungsbereich der Stadt Lebus dient und die maximal zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² beträgt, sind wesentliche Grundvoraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB gegeben.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lebus hat in der Sitzung am 07.11.2024 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tagespflege / betreutes Wohnen / Altersgerechtes Wohnen an der Birnenallee in Lebus“ für den räumlichen Geltungsbereich, Gemarkung Lebus, Flur 1, Flurstück 452, nach den Bestimmungen des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 (Umweltbericht), im beschleunigten Verfahren durchzuführen (Beschluss Nr. 55 – 11 / 2024). In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tagespflege / Betreutes Wohnen / Altersgerechtes Wohnen an der Birnenallee in Lebus“ (Stand: 01.10.2024) gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss Nr.: 56 -11 / 2024).
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