Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Anlage Eichholz“

Aktuelle Mitteilung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Heideland der Änderung des Flächennutzungsplanes„Photovoltaik-Anlage Eichholz“ der GemeindeHeideland nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertreterversammlung Heideland hat am 28.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Anlage Eichholz“ in der Fassung vom September 2024 sowie die zugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Eichholz“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes enthält folgende wesentliche Darstellungen: Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen mit gleichzeitiger Landwirtschaftsnutzung, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Waldflächen.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.

Beteiligung über das Internet

Der beschlossene Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit

vom 20.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025

unter der nachfolgenden Adresse zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.

http://www.elsterland.de/seite/362790/bauleitplanung

Zusätzliche Zugangsmöglichkeit

Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:

https://bb.beteiligung.diplanung.de

Als Zugangsmöglichkeit, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, werden die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, während des o. a. Zeitraumes der Veröffentlichung während folgender Zeiten

Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

am Sitz der zuständigen Verwaltung 03253 Schönborn, Kindergartenstraße 2a, Raum-Nr: 4 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der o. a. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Gemeinde abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:

amt@elsterland.de

Stellungnahmen können auch über das Planungsportal https://bb.beteiligung.diplanung.de abgegeben werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeiten bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung 03253 Schönborn, Kindergartenstraße 2a, Raum-Nr. 4 zur Niederschrift, abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Arten umweltbezogener Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Umweltbericht

Im Umweltbericht (UB) zum Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im Umweltbericht, soweit relevant, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzobjekte, hinsichtlich der Schutzgüter Lebensraum, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet.

Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der zulässigen Vorhaben auf die Schutzobjekte und die o. a. Schutzgüter beschrieben und bewertet.

Im Bericht sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet.

Beschreibungen der Untersuchungsmethoden und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes.

Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt:

2. Folgende Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung Januar 2024

- Landesamt für Umwelt (LfU)

- Landesbetrieb Forst Brandenburg

- Landkreis Elbe-Elster, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR

In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Gemeinde folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar.

Schutzobjekte

- Auswirkungen auf Schutzgebiete, geschützte Biotope, Besonderer Artenschutz / notwendige Maßnahmen

Schutzgut Boden / Fläche

- Bodeneigenschaften

- Vorbelastungen durch Versieglung, Altlastensituation / Altlastenverdacht

Schutzgut Wasser

- Grundwasser

- Oberflächengewässer

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

- Artenschutzrechtlich relevante Arten

- Biotoptypen

- Gehölzschutz

- Maßnahmen

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

- Bestandermittlung und Auswirkungen auf Denkmale

Eingriffsbewältigung

- Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich

Sonstige

- Beachtung Landschaftsplan und Flächennutzungsplan

Nicht ausgelegte vorliegende umweltbezogene Informationen

Die folgenden Informationen liegen nicht aus, weil diese Unterlagen bereits im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes zur Verfügung gestellt worden sind.

Schutzgut Landschaft

- Maßnahmen

Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt

- Immissionsschutz, Blendungen, Lärm

- Artenschutzfachbeitrag

- Fachbeitrag Natur- und Landschaftspflege für den B-Plan

- Blendgutachten

- umweltrelevante Stellungsnahmen aus dem Bebauungsplanverfahren

Am Auslegungsort im Raum-Nr: 4 kann sich jedermann während des Auslegungszeitraumes über die nicht ausgelegten Unterlagen informieren.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“,welches mit ausliegt.

Bekannmtachungstext aus dem Amtsblatt für das Amt Elsterland 11/2024 (277.87 KB pdf)