Aufhebung des Bebauungsplanes "Parkstadt Velten", OT Marwitz
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 38 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde OberkrämerDie Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in ihrer Sitzung am 02.07.2026 die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes „Parkstadt Velten “ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den verbleibenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Velten“ im OT Marwitz nach der Gebietsübertragung an die Stadt Velten gemäß dem in der Anlage beiliegenden Lageplan. Es wird begrenzt: Im Norden durch das Flurstück 24 der Flur 6, im Osten durch die Flurstücke 456, 457 und 458 der Flur 15, Gemarkung Velten, im Süden durch das Flurstück 29/1 und 147 der Flur 6 sowie im Westen durch die das Flurstück 29/6.
Planziel ist es, den am 12.10.2000 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Parkstadt Velten“ im OT Marwitz aufzuheben. Mit der Gebietsübertragung im Jahr 2021 (Gebietsübertragungsvertrag vom 24.06.2021/28.06.2021) an die Stadt Velten verblieben in der Gemeinde Oberkrämer die heutigen Flurstücke 330, 331, 332 und 333 der Flur 6, Gemarkung Marwitz. Es handelt sich hierbei um drei Grünflächen und einen Pfuhl als geschützten Landschaftsbestandteil.
Gemeinde Oberkrämer - Bauleitplanung
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