Aufhebung des Bebauungsplanes "Parkstadt Velten", OT Marwitz

Velten

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 38 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Oberkrämer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in ihrer Sitzung am 02.07.2026 die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes „Parkstadt Velten “ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den verbleibenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Velten“ im OT Marwitz nach der Gebietsübertragung an die Stadt Velten gemäß dem in der Anlage beiliegenden Lageplan. Es wird begrenzt: Im Norden durch das Flurstück 24 der Flur 6, im Osten durch die Flurstücke 456, 457 und 458 der Flur 15, Gemarkung Velten, im Süden durch das Flurstück 29/1 und 147 der Flur 6 sowie im Westen durch die das Flurstück 29/6.

Planziel ist es, den am 12.10.2000 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Parkstadt Velten“ im OT Marwitz aufzuheben. Mit der Gebietsübertragung im Jahr 2021 (Gebietsübertragungsvertrag vom 24.06.2021/28.06.2021) an die Stadt Velten verblieben in der Gemeinde Oberkrämer die heutigen Flurstücke 330, 331, 332 und 333 der Flur 6, Gemarkung Marwitz. Es handelt sich hierbei um drei Grünflächen und einen Pfuhl als geschützten Landschaftsbestandteil.

Gemeinde Oberkrämer - Bauleitplanung

Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer

tanja.kuhnert@oberkraemer.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in ihrer Sitzung am 02.07.2026 die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes „Parkstadt Velten “ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den verbleibenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Velten“ im OT Marwitz nach der Gebietsübertragung an die Stadt Velten gemäß dem in der Anlage beiliegenden Lageplan. Es wird begrenzt: Im Norden durch das Flurstück 24 der Flur 6, im Osten durch die Flurstücke 456, 457 und 458 der Flur 15, Gemarkung Velten, im Süden durch das Flurstück 29/1 und 147 der Flur 6 sowie im Westen durch die das Flurstück 29/6.

Planziel ist es, den am 12.10.2000 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Parkstadt Velten“ im OT Marwitz aufzuheben. Mit der Gebietsübertragung im Jahr 2021 (Gebietsübertragungsvertrag vom 24.06.2021/28.06.2021) an die Stadt Velten verblieben in der Gemeinde Oberkrämer die heutigen Flurstücke 330, 331, 332 und 333 der Flur 6, Gemarkung Marwitz. Es handelt sich hierbei um drei Grünflächen und einen Pfuhl als geschützten Landschaftsbestandteil.

Gemeinde Oberkrämer - Bauleitplanung

Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer

tanja.kuhnert@oberkraemer.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: