Erneute frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan "Solarpark Birkholz"

Rietz-Neuendorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 54 Tage  

durchführende Organisation

Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 25. April 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Birkholz“ (Nr. B-0429/2023)  beschlossen. Im Anschluss daran wurde am 5. Dezember 2023 der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gefasst. Der entsprechende Vorentwurf lag anschließend in der Zeit vom 2. Januar 2024 bis zum 9. Februar 2025 zur Einsichtnahme aus. Am 23.04.2024 lag der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf der Beschluss (B-505/2024) zur förmlichen Beteiligung vor. Dieser Beschluss wurde auf der Sitzung der Gemeindevertretung abgelehnt.

Da der Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht gefasst wurde, hat der Vorhabenträger die Planung umfassend überarbeitet und angepasst. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen dieser Änderungen auf die Träger öffentlicher Belange wird der überarbeitete Vorentwurf im Rahmen einer erneuten frühzeitigen Beteiligung vorgelegt.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.03.2025 mit Beschluss-Nr. B-0581/2025 die erneute frühzeitige Beteiligung beschlossen.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

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