Bebauungsplan Nr. W 8 „Neue Bahnhofsstraße“ - 3. Änderung mit paralleler 6. Änderung des Flächennutzungsplans

Wustermark

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Wustermark

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Die vorgesehene 3. Änderung des genannten Bebauungsplans ist Voraussetzung für die Neuerrichtung eines Gymnasiums des Landkreises Havelland in der Gemeinde Wustermark. Die Entscheidung für den Standort Wustermark wurde auf Grundlage der zu erwartenden Schülerströme sowie transparenter Kriterien, die auf alle Kommunen im östlichen Havelland angewendet wurden, getroffen. In letzter Abwägung stellte sich die Gemeinde mit ihren Flächenpotentialen nahe des Bahnhofes im Ortsteil Wustermark als bestmöglicher Standort heraus, sodass der Kreistag nach der Beratungsfolge im September 2024 der entsprechenden Beschlussvorlage BV-0028/24 am 07.10.2024 zustimmte. Die Verwaltung des Landkreises Havelland wurde damit mit der Umsetzung der notwendigen Schritte zur Neuer-richtung eines 4-zügigen Gymnasiums in Wustermark mit Erweiterungsoption auf eine 6-Zügigkeit beauftragt.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des zu errichtenden Gymnasiums mit seinen Sport- und Erschließungsanlagen kann nicht aus den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. W 8 „Neue Bahnhofstraße" entnommen werden. Eine Änderung des Bebauungsplans ist daher notwendig. Eine Vorabstimmung mit dem Bauordnungsamt hat darüber hinaus ergeben, dass auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wustermark an dieser Stelle anzupassen ist. Die Änderung soll dabei im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

Planungsziel

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. W 8 "Neue Bahnhofstraße" werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Neuerrichtung eines 4-zügigen Gymnasiums inkl. entsprechender Sportanlagen unter Berücksichtigung der Erweiterungsoption auf eine 6-Zügigkeit

- geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung des Vorhabenstandortes mit besonderer Berücksichtigung des Bahnhofes Wustermark und den neuen verkehrlichen Beziehungen sowie potenziellen (gewerblichen) Nutzungen

- besondere Berücksichtigung der Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbelange

Herr H. Kortz

Bauleitplanung und Gemeindeentwicklung

Fachbereich 2 | Gemeindeentwicklung, Klimaschutz und Soziales

Gemeinde Wustermark

+49 33234 73 - 226

gemeindeentwicklung@wustermark.de

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Die vorgesehene 3. Änderung des genannten Bebauungsplans ist Voraussetzung für die Neuerrichtung eines Gymnasiums des Landkreises Havelland in der Gemeinde Wustermark. Die Entscheidung für den Standort Wustermark wurde auf Grundlage der zu erwartenden Schülerströme sowie transparenter Kriterien, die auf alle Kommunen im östlichen Havelland angewendet wurden, getroffen. In letzter Abwägung stellte sich die Gemeinde mit ihren Flächenpotentialen nahe des Bahnhofes im Ortsteil Wustermark als bestmöglicher Standort heraus, sodass der Kreistag nach der Beratungsfolge im September 2024 der entsprechenden Beschlussvorlage BV-0028/24 am 07.10.2024 zustimmte. Die Verwaltung des Landkreises Havelland wurde damit mit der Umsetzung der notwendigen Schritte zur Neuer-richtung eines 4-zügigen Gymnasiums in Wustermark mit Erweiterungsoption auf eine 6-Zügigkeit beauftragt.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des zu errichtenden Gymnasiums mit seinen Sport- und Erschließungsanlagen kann nicht aus den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. W 8 „Neue Bahnhofstraße" entnommen werden. Eine Änderung des Bebauungsplans ist daher notwendig. Eine Vorabstimmung mit dem Bauordnungsamt hat darüber hinaus ergeben, dass auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wustermark an dieser Stelle anzupassen ist. Die Änderung soll dabei im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

Planungsziel

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. W 8 "Neue Bahnhofstraße" werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Neuerrichtung eines 4-zügigen Gymnasiums inkl. entsprechender Sportanlagen unter Berücksichtigung der Erweiterungsoption auf eine 6-Zügigkeit

- geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung des Vorhabenstandortes mit besonderer Berücksichtigung des Bahnhofes Wustermark und den neuen verkehrlichen Beziehungen sowie potenziellen (gewerblichen) Nutzungen

- besondere Berücksichtigung der Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbelange

Herr H. Kortz

Bauleitplanung und Gemeindeentwicklung

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Gemeinde Wustermark

+49 33234 73 - 226

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