Bebauungsplan Nr. N/38/120 "Ernst-Heilmann-Weg/Fehrower Weg"
Cottbus - Chóśebuz
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 45 Tage –durchführende Organisation
Stadt CottbusMit der Aufstellung des Bauleitplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Wohngebiet geschaffen werden. Für die kommunale und nicht zuletzt strukturwandelbedingte Zielstellung der Schaffung innerstädtischer Wohnbauflächen prädestiniert sich der in Rede stehende Standort an der Schnittstelle vom Ernst-Heilmann-Weg und vom Fehrower Weg.
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
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