Bebauungsplan Nr. N/38/120 "Ernst-Heilmann-Weg/Fehrower Weg"

Cottbus - Chóśebuz

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Cottbus

Mit der Aufstellung des Bauleitplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Wohngebiet geschaffen werden. Für die kommunale und nicht zuletzt strukturwandelbedingte Zielstellung der Schaffung innerstädtischer Wohnbauflächen prädestiniert sich der in Rede stehende Standort an der Schnittstelle vom Ernst-Heilmann-Weg und vom Fehrower Weg.

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
bauplanung@cottbus.de

Mit der Aufstellung des Bauleitplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Wohngebiet geschaffen werden. Für die kommunale und nicht zuletzt strukturwandelbedingte Zielstellung der Schaffung innerstädtischer Wohnbauflächen prädestiniert sich der in Rede stehende Standort an der Schnittstelle vom Ernst-Heilmann-Weg und vom Fehrower Weg.

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
bauplanung@cottbus.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.