11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich "Kolkwitzer Straße Süd" - Öffentlichkeitsbeteiligung

Aktuelle Mitteilung

Amtliche Bekanntmachung

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich „Kolkwitzer Straße Süd“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 24.09.2025 den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Teilbereich „Kolkwitzer Straße Süd“ einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 25.07.2025 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Parallel zur Änderung des FNP erfolgt die Aufstellung des gleichnamigen Bebauungsplanes. Mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes geschaffen.

Bereits in den Jahren 2022 und 2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung die FNP-Änderungsverfahren „Kolkwitzer Straße Süd 1“ (11. Änderung) und Kolkwitzer Straße Süd 2“ (21. Änderung) eingeleitet. Mit dem o.g. Beschluss vom 24.09.2025 wurde der Geltungsbereich der 11. FNP-Änderung um den Geltungsbereich der 21. FNP-Änderung erweitert. Zudem wurde die Bezeichnung der 11. FNP-Änderung in „Kolkwitzer Straße Süd“ geändert.

Der FNP-Änderung betrifft die Flurstücke 340, 341, 342 und 343 (Flur 32) mit einer Fläche von 2,7 ha im Ortsteil Ströbitz südlich der Kolkwitzer Straße. Im Übrigen ergibt sich der Geltungsbereich aus neben stehendem Kartenausschnitt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 10.11.2025 bis 12.12.2025 an dieser Stelle.

Der vollständige Text der amtlichen Bekanntmachung steht separat zum Download zur Verfügung. 

räumliche Einordnung (386.18 KB pdf)