Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich "Wohnen am Sielower Waldweg"

Cottbus - Chóśebuz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Sielower Waldweg“, Sielow und die damit verbundene 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Cottbus beschlossen. Die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne erfolgt im Regelverfahren mit Umweltbericht und soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO schaffen. Das Plangebiet in der Gemarkung Sielow umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,43 ha und liegt nördlich der Sielower Grenzstraße sowie westlich des Sielower Waldweges. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst ca. 1,5 ha.

Gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Die Beteiligung erfolgt vom 19.01. bis 19.02.2026.

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
bauplanung@cottbus.de

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Sielower Waldweg“, Sielow und die damit verbundene 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Cottbus beschlossen. Die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne erfolgt im Regelverfahren mit Umweltbericht und soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO schaffen. Das Plangebiet in der Gemarkung Sielow umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,43 ha und liegt nördlich der Sielower Grenzstraße sowie westlich des Sielower Waldweges. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst ca. 1,5 ha.

Gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Die Beteiligung erfolgt vom 19.01. bis 19.02.2026.

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
bauplanung@cottbus.de

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