16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Stadt CottbusDas Plangebiet des sogenannten Stadtfeldes ist Bestandteil des künftigen Lausitz Science Parks (LSP), ein Schlüsselprojekt des Strukturwandels in Cottbus/Chóśebuz. Mit dem LSP und den weiteren, geplanten Entwicklungen im Rahmen des Strukturwandels ist die Entstehung einer Vielzahl neuer Arbeitsplätze und ein daraus resultierender Fachkräftezustrom verbunden. Für eine erfolgreiche Fachkräfteakquise müssen, parallel zu neu entstehenden Arbeitsplätzen, auch qualitativ hochwertige Wohnraumangebote und ergänzende Infrastrukturen geschaffen werden.
Die ca. 24 ha große Fläche des Stadtfeldes bietet Potenzial für ein innovatives und umweltgerechtes Stadtquartier für ca. 1.100 zusätzlichen Wohneinheiten einschließlich gebietsversorgenden Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Bildung sowie Versorgungs- und Dienstleistungsangeboten. Grundlage für diese Entwicklung bildet die Städtebauliche Rahmenplanung ,,Stadtfeld" (Studio Wessendorf, 2024) sowie das Integrierte energetisches Quartierskonzept „Cottbus - Stadtfeld" (DSK, Integral, GWJ, 2024). Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Standortes auf Grundlage der Städtebaulichen Rahmenplanung begründet sich das Erfordernis zur Durchführung vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanverfahren. Für eine zügige und effiziente Bearbeitung wurde das Plangebiet in fünf Teilbereiche untergliedert, für die jeweils ein eigenständiger Bebauungsplan erstellt werden soll. Die Bebauungspläne werden im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gern. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Am 22.12.2021 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des gesamten Stadtfeldes durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
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