vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ferienhäuser in Blankenburg; Fam. Eggebrecht"

Gramzow

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Gramzow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberuckersee hat am 17.06.2020 den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ferienhäuser in Blankenburg, Familie Eggebrecht" beschlossen.

In der Sitzung am 11.12.2024 wurde der aktualisierte Entwurf von der Gemeindevertretung Oberuckersee gebilligt und die erneute Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Unterlagen zum aktualisierten Entwurf des Bebauungsplanes sollen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich insgesamt auf eine Fläche von 0,27 ha. Das im Ortsteil Blankenburg in der Gemeinde Oberuckersee gelegene Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand in der Ortslage und umfasst das Flurstück 16 im Flur 1 in der Gemarkung Blankenburg. Das Plangebiet wird begrenzt durch: Im Nordosten durch den Seeweg, Ortslage Blankenburg; Im Südwesten durch die Seehausener Straße in der Ortslage Blankenburg.

Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und die Nutzung eines Ferienhausgebietes zu schaffen. Hierzu soll ein Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet (§ 10 Abs. 4 BauNVO) festgesetzt werden.

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist dieser gemäß § 2 Abs. 4 BauGB einer Umweltprüfung zu unterziehen. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Gemeinde Oberuckersee legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes für die Abwägung erforderlich ist.

Amt Gramzow

Bau- und Ordnungsamt

Frau Hanisch

Poststraße 25

17291 Gramzow

Tel.: 039861-600-33

Mail: hanisch@amtgramzow.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: