vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ferienhäuser in Blankenburg; Fam. Eggebrecht"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt GramzowDie Gemeindevertretung der Gemeinde Oberuckersee hat am 17.06.2020 den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ferienhäuser in Blankenburg, Familie Eggebrecht" beschlossen.
In der Sitzung am 11.12.2024 wurde der aktualisierte Entwurf von der Gemeindevertretung Oberuckersee gebilligt und die erneute Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Unterlagen zum aktualisierten Entwurf des Bebauungsplanes sollen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich insgesamt auf eine Fläche von 0,27 ha. Das im Ortsteil Blankenburg in der Gemeinde Oberuckersee gelegene Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand in der Ortslage und umfasst das Flurstück 16 im Flur 1 in der Gemarkung Blankenburg. Das Plangebiet wird begrenzt durch: Im Nordosten durch den Seeweg, Ortslage Blankenburg; Im Südwesten durch die Seehausener Straße in der Ortslage Blankenburg.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und die Nutzung eines Ferienhausgebietes zu schaffen. Hierzu soll ein Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet (§ 10 Abs. 4 BauNVO) festgesetzt werden.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist dieser gemäß § 2 Abs. 4 BauGB einer Umweltprüfung zu unterziehen. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Gemeinde Oberuckersee legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes für die Abwägung erforderlich ist.
Amt Gramzow
Bau- und Ordnungsamt
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