Bebauungsplan Nr. 49 "Lindenstraße 12-15 in Nieder Neuendorf"

Hennigsdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 43 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Hennigsdorf

Gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung von 17.09.2024 soll in der Lindenstraße Nr. 12 bis 15 in Nieder Neuendorf die Ausnutzung von Innenentwicklungspotentialen durch die Schaffung von Planungsrecht zur Errichtung zusätzlicher Einfamilien- und Doppelhäuser in zweiter Baureihe erfolgen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 49 „Lindenstraße Nr. 12 bis 15 in Nieder Neuendorf“, (Vorentwurf Stand 06/2025, wurde am 17.09.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.

Andrea Harupa aharupa@hennigsdorf.de Tel.: 03302 877-217

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