Vorentwurf Bebauungsplan "Solarpark Sachsendorf", Gemeinde Lindendorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 15 Tage –durchführende Organisation
Amt Seelow-Land Gemeinde FalkenhagenDie Gemeindevertretung Lindendorf hat in ihrer Sitzung am 19.09.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Sachsendorf“ der Gemeinde Lindendorf gefasst und das Planverfahren damit formell eingeleitet (BV 37/276/2023). Der Beschluss wurde im Amtsblatt für das Amt Seelow Nr. 14 vom 16.10.2023 bekanntgegeben.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht aus zwei Teilflächen, die durch ein Wäldchen getrennt sind und befindet sich nördlich der Landesstraße L332.
Er wird im Osten durch den Sachsendorfer Weg und im Süden durch die L332 begrenzt. Im Westen verläuft eine Baumreihe/Hecke und weiter nördlich ein Graben. Die nördliche Grenze des Geltungsbereiches verläuft ca. 300m südlich des Hackenower Weges.
Die nächsten Wohnbebauungen sind ca. 380m (Hackenow), ca. 360m (Alt Tucheband Ausbau), ca. 260m (Sachsendorf) von der Geltungsbereichsgrenze entfernt. Angrenzend zum Geltungsbereich befindet sich der Landwirtschaftsbetrieb in der Sachsendorfer Loose.
Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Mit ihrer Lage nördlich der Landstraße L332 bietet sie eine gute Infrastruktur für die verkehrstechnische Erschließung.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt insgesamt etwa 92ha (Teilfläche nördlich des Wäldchens ca. 43,3 ha, Teilfläche südlich des Wäldchens ca. 48,7ha.
Der Geltungsbereich ist zusätzlich auf der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden Fichtenhöhe, Lindendorf und Vierlinden liegt im Entwurf vom September 2024 vor und berücksichtigt die Fläche des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Solarpark Sachsendorf“ als Sonderbaufläche Nr. 14 „Solarenergie“.
Frau Mettke
Amt Seelow-Land
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