Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans „südlich Altdorf“
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde SchulzendorfMit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Gemeinde Schulzendorf auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für das parallellaufende Bauleitplan „südlich Altdorf“ zu schaffen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Flächen innerhalb des Änderungsbereichs als Mischgebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Sondergebiet (Autohaus), Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie als Versorgungsfläche darzustellen.
Frau Kruse - Geschäftsbereichsleitung Bau und Öffentliche Ordnung