Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf - Bebauungsplan "Wohnquartier Beelitz-Heilstätten - Teilbereich 2" Stadt Beelitz, OT Beelitz-Heilstätten

Beelitz

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 40 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Beelitz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten“ für den Bereich des Quadranten C der Beelitzer Heilstätten (östlich der „Straße nach Fichtenwalde“, Landesstraße L 88 und südlich der Bahnstrecke Berlin-Dessau) beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans im Sinne des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch fand in der Zeit vom 28.03.2018 bis zum 27.04.2018 statt.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.04.2019 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten“ in einen Teilbereich 1 und einen Teilbereich 2 geteilt und mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2019 die Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten“ in einen Teilbereich 1 und einen Teilbereich 2 neu bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 81/1, 81/2, 81/3, 82/2, 120, 121, 387 (teilweise), 389 (teilweise), 391, 394, 395, 396 (teilweise), 408 bis 436, 457 (teilweise), 467 (teilweise), 468 (teil-weise), 469, 470, 471 (teilweise), 472 bis 474, 475 (teilweise), 560 (teilweise), 561 (teilweise), 562 (teilweise), 563 bis 566, 568 (teilweise), 573 (teilweise), 587 (teilweise), 588 (teilweise), 600 (teil-weise), 606 (teilweise), 791 (teilweise), 808, 809 (teilweise), 810, 811 (teilweise), 812, 813 in der Flur 2 und die Flurstücke 386/5 (teilweise), 1145, 1146 (teilweise), 1147, 1148 (teilweise), 1149, 1150 (teilweise), 1151, 1153, 1155 in der Flur 3 der Gemarkung Beelitz.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die beabsichtigte Entwicklung eines Teilbereichs der Beelitzer Heilstätten zu einem Wohnquartier. Mit dem bereits festgesetzten Bebauungsplan „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten – Teilbereich 1“ sowie dem vorliegenden angrenzenden in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Teilbereich 2 soll ein Beitrag zur Wohnraumversorgung in der Stadt Beelitz und dem sich dynamisch entwickelnden südwestlichen Umland Berlins geleistet werden sowie das historische zum Teil denkmalgeschützte Areal der ehemaligen Heilstätten Beelitz einer bedarfsgerechten Nachnutzung zugeführt werden.

In dem als Geltungsbereich vorgesehenen Quadrant C (Teilbereich 1 und 2) sind die Errichtung einer Wohnbebauung mit Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern und die zur Versorgung des Gebietes erforderlichen Einrichtungen des Einzelhandels und der sozialen sowie der technischen Infrastruktur geplant. Die denkmalgeschützten Gebäude sind dabei in das Nutzungskonzept integriert. Der Teilbereich 2 ist Teil dieser Gesamtplanung. Eine Teilung des Quadranten in die Teilbereiche 1 und 2 erfolgte aus Verfahrensgründen. Es besteht jedoch ein substantieller Zusammenhang zwischen beiden Bereichen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und zur Sicherung der Erschließung des Planvorhabens „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten - Teilbereich 2“ ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens findet die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des§ 3 Abs.2 BauGB statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten – Teilbereich 2“ (Stand Januar 2025),
bestehend aus:

- der Planzeichnung und beabsichtigten textlichen Festsetzungen
- der Begründung mit Umweltbericht
- diversen Gutachten

wird öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können im Internet unter www.geoportal-beelitz.de eingesehen sowie über das Zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ abgerufen werden.

Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplans "Wohnquartier Beelitz-Heilstätten – Teilbereich 2" der Stadt Beelitz in der Fassung vom September 2025 mit seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung) während der Dienststunden

Montag, Mittwoch                            von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                                             von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                                        von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr und

Freitag                                                 von 9:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (033204) 391 67 eingesehen werden. Auskünfte werden in Zimmer 112 erteilt.

Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz oder per E-Mail an hirsch@beelitz.de . Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten“ für den Bereich des Quadranten C der Beelitzer Heilstätten (östlich der „Straße nach Fichtenwalde“, Landesstraße L 88 und südlich der Bahnstrecke Berlin-Dessau) beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans im Sinne des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch fand in der Zeit vom 28.03.2018 bis zum 27.04.2018 statt.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.04.2019 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten“ in einen Teilbereich 1 und einen Teilbereich 2 geteilt und mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2019 die Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten“ in einen Teilbereich 1 und einen Teilbereich 2 neu bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 81/1, 81/2, 81/3, 82/2, 120, 121, 387 (teilweise), 389 (teilweise), 391, 394, 395, 396 (teilweise), 408 bis 436, 457 (teilweise), 467 (teilweise), 468 (teil-weise), 469, 470, 471 (teilweise), 472 bis 474, 475 (teilweise), 560 (teilweise), 561 (teilweise), 562 (teilweise), 563 bis 566, 568 (teilweise), 573 (teilweise), 587 (teilweise), 588 (teilweise), 600 (teil-weise), 606 (teilweise), 791 (teilweise), 808, 809 (teilweise), 810, 811 (teilweise), 812, 813 in der Flur 2 und die Flurstücke 386/5 (teilweise), 1145, 1146 (teilweise), 1147, 1148 (teilweise), 1149, 1150 (teilweise), 1151, 1153, 1155 in der Flur 3 der Gemarkung Beelitz.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die beabsichtigte Entwicklung eines Teilbereichs der Beelitzer Heilstätten zu einem Wohnquartier. Mit dem bereits festgesetzten Bebauungsplan „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten – Teilbereich 1“ sowie dem vorliegenden angrenzenden in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Teilbereich 2 soll ein Beitrag zur Wohnraumversorgung in der Stadt Beelitz und dem sich dynamisch entwickelnden südwestlichen Umland Berlins geleistet werden sowie das historische zum Teil denkmalgeschützte Areal der ehemaligen Heilstätten Beelitz einer bedarfsgerechten Nachnutzung zugeführt werden.

In dem als Geltungsbereich vorgesehenen Quadrant C (Teilbereich 1 und 2) sind die Errichtung einer Wohnbebauung mit Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern und die zur Versorgung des Gebietes erforderlichen Einrichtungen des Einzelhandels und der sozialen sowie der technischen Infrastruktur geplant. Die denkmalgeschützten Gebäude sind dabei in das Nutzungskonzept integriert. Der Teilbereich 2 ist Teil dieser Gesamtplanung. Eine Teilung des Quadranten in die Teilbereiche 1 und 2 erfolgte aus Verfahrensgründen. Es besteht jedoch ein substantieller Zusammenhang zwischen beiden Bereichen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und zur Sicherung der Erschließung des Planvorhabens „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten - Teilbereich 2“ ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens findet die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des§ 3 Abs.2 BauGB statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnquartier Beelitz-Heilstätten – Teilbereich 2“ (Stand Januar 2025),
bestehend aus:

- der Planzeichnung und beabsichtigten textlichen Festsetzungen
- der Begründung mit Umweltbericht
- diversen Gutachten

wird öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können im Internet unter www.geoportal-beelitz.de eingesehen sowie über das Zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ abgerufen werden.

Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplans "Wohnquartier Beelitz-Heilstätten – Teilbereich 2" der Stadt Beelitz in der Fassung vom September 2025 mit seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung) während der Dienststunden

Montag, Mittwoch                            von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                                             von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                                        von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr und

Freitag                                                 von 9:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (033204) 391 67 eingesehen werden. Auskünfte werden in Zimmer 112 erteilt.

Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz oder per E-Mail an hirsch@beelitz.de . Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.

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