Solarpark Klein Leppin Süd

Plattenburg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 21 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Plattenburg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Klein Leppin Süd“ beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Klein Leppin und liegt nordwestlich der Ortslage Klein Leppin. Es weist eine Größe von 28,4 Hektar auf. Zu ihm gehören die folgenden Flurstücke: Gemarkung Klein Leppin, Flur 2, Flurstücke 39, 85, 86, 87, 89, 90, 91, 131, 140, 143 und 146 (alle vollständig) sowie 17/1, 43, 51, 55/3, 62, 128, 130, 133, 135, 137, 141, 142 und 144 (alle teilweise). Die Fläche wird zurzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Planungsziel ist die Förderung des Ausbaus der Erzeugung von Erneuerbaren Energien. Der Bereich des Plangebiets, in dem die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht werden soll, wird als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt. Eine umlaufend angeordnete Eingrünung soll die Einfügung in das Landschaftsbild unterstützen.

Aufgrund der Lage des Plangebietes im planerischem Außenbereich gem. § 35 BauGB und der bodenrechtlichen Relevanz ist das erforderliche Planungsrecht nur im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung gem. §§ 8 ff. BauGB herbeizuführen. Hierzu gehört die Erstellung eines Umweltberichts.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat mit ihrem Bescheid vom 14.02.2023 festgestellt, dass kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung zu erkennen ist.

In der Sitzung vom 27.02.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Diese Beteiligung fand statt im Zeitraum vom 26.04.2024 - 31.05.2024.

Die Stellungnahmen von den Trägen öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden, soweit rechtlich bzw. fachlich geboten, in die vorliegende Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übernommen. Hierzu liegt eine Tabelle mit Vorschlägen für die Zwischenabwägung vor.

Gordon Sohns

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