Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Windpark Feldheim" der Stadt Treuenbrietzen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Treuenbrietzen

Planungsziele

Der Bebauungsplan „Windpark Feldheim“ wurde am 11.02.2005 im Amtsblatt Nr.02/05 der Stadt Treuenbrietzen bekannt gemacht. Die 1. Änderung wurde von den der Stadtverordnetenversamlung am 27.02.2006 beschlossen und in den Treuenbrietzener Nachrichten 07/06 am 15.07.2006 bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 20.07.2011 ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen der 3 Änderung des Bebauungsplans „Windpark Feldheim“ wurde ein Repowering von Windenergieanlagen im SO 9 WKA ermöglich. 3.Änderung wurde am 22.01.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Vorhabenträgerin plant ein weiteres Repowering der bestehenden Windkraftanlagen (WEA) östlich und südlich von Feldheim, welche Teil der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Windpark Feldheim" der Stadt Treuenbrietzen sind. Hierfür ist gemäß Aufstellungsbeschluss vorgesehen, etwa 33 Windenergieanlagen zurückzubauen und etwa 10 neue Windenergieanlagen zu errichten. Um dies zu ermöglichen, muss eine Anpassung des Bebauungsplanes erfolgen, die unter anderem die Baufelder und Höhenbeschränkungen betrifft. Des Weiteren ist beabsichtigt, östlich von Feldheim ein Sondergebiet „Freizeit“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auszuweisen. Ziel ist es, eine bestehende Windenergieanlage einer Nachnutzung zuzuführen, beispielsweise durch die Einrichtung einer Freizeitanlage in Form einer Aussichtsplattform. Dies ist die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Windpark Feldheim" der Stadt Treuenbrietzen.

Die Änderungsabsicht umfasst umfangreiche Darstellungsänderungen, so dass textliche wie zeichnerische Festsetzungen für das gesamte Plangebiet einer vollständigen Neufassung bedürfen. Im Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Windpark Feldheim" der Stadt Treuenbrietzen treten daher alle Festsetzungen des Bebauungsplans „Windpark Feldheim“ mit seiner 1. bis 3. Änderung, festgesetzt durch Satzung der 3. Änderung „Windpark Feldheim“ vom Oktober 2021 (Amtsblatt der Stadt Treuenbrietzen vom 22.01.2022) außer Kraft.

Plangebiet

Das Plangebiet umfasst die Flur 1, 2, 3 und 4 der Gemarkung Feldheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich südöstlich von Feldheim und umfasst eine Fläche von 472,73 ha.

Stadt Treuenbrietzen

Frau Dietlind Gehricke

Bauverwaltung

Großstraße 105

14929 Treuenbrietzen

Bruckbauer & Hennen GmbH

Frau Anja Bruckbauer

Schillerstraße 45

14913 Jüterbog

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