vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wildkatzenzentrum" der Gemeinde Sydower Fließ

Sydow

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 12 Tage  

durchführende Organisation

Amt Biesenthal-Barnim

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ hat am 10.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Wildkatzenzentrum“, Gemeinde Sydower Fließ gefasst.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wildkatzenzentrum“ umfasst eine Fläche von 2,62 ha und schließt die Flurstücke 302, 304, 306, 289 und 290 tlw. der Flur 6 in der Gemarkung Tempelfelde ein. Mit dem Bebauungsplan sollen neben der planungsrechtlich langfristigen Sicherung des bereits vorhandenen baurechtlich genehmigten Bestands an Gebäuden und Gehegen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und den Betrieb des Wildkatzenzentrums durch weitere, zum Teil bereits vorhandene Gehege und Tierbehausungen geschaffen werden.

Die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen dienen den Nutzungszwecken des „Felidae Wildkatzen- und Artenschutzzentrums Barnim“, dessen Zielstellung der Erhalt und der Schutz von, in der Wildnis vom Aussterben bedrohten katzenartiger Tierarten – den Felidae - für die Arterhaltung, ist.

Am 4. Dezember 2025 wurde der Vorentwurf des VBPs, bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht, von der Gemeindevertretung  gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Amt Biesenthal-Barnim

Bauverwaltung

Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften

Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Tel.: 03337-459932

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ hat am 10.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Wildkatzenzentrum“, Gemeinde Sydower Fließ gefasst.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wildkatzenzentrum“ umfasst eine Fläche von 2,62 ha und schließt die Flurstücke 302, 304, 306, 289 und 290 tlw. der Flur 6 in der Gemarkung Tempelfelde ein. Mit dem Bebauungsplan sollen neben der planungsrechtlich langfristigen Sicherung des bereits vorhandenen baurechtlich genehmigten Bestands an Gebäuden und Gehegen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und den Betrieb des Wildkatzenzentrums durch weitere, zum Teil bereits vorhandene Gehege und Tierbehausungen geschaffen werden.

Die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen dienen den Nutzungszwecken des „Felidae Wildkatzen- und Artenschutzzentrums Barnim“, dessen Zielstellung der Erhalt und der Schutz von, in der Wildnis vom Aussterben bedrohten katzenartiger Tierarten – den Felidae - für die Arterhaltung, ist.

Am 4. Dezember 2025 wurde der Vorentwurf des VBPs, bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht, von der Gemeindevertretung  gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Amt Biesenthal-Barnim

Bauverwaltung

Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften

Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Tel.: 03337-459932

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: