vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wildkatzenzentrum" der Gemeinde Sydower Fließ

Sydow

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Biesenthal-Barnim

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ hat am 10.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Wildkatzenzentrum“, Gemeinde Sydower Fließ gefasst.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wildkatzenzentrum“ umfasst eine Fläche von 2,62 ha und schließt die Flurstücke 302, 304, 306, 289 und 290 tlw. der Flur 6 in der Gemarkung Tempelfelde ein. Mit dem Bebauungsplan sollen neben der planungsrechtlich langfristigen Sicherung des bereits vorhandenen baurechtlich genehmigten Bestands an Gebäuden und Gehegen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und den Betrieb des Wildkatzenzentrums durch weitere, zum Teil bereits vorhandene Gehege und Tierbehausungen geschaffen werden.

Die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen dienen den Nutzungszwecken des „Felidae Wildkatzen- und Artenschutzzentrums Barnim“, dessen Zielstellung der Erhalt und der Schutz von, in der Wildnis vom Aussterben bedrohten katzenartiger Tierarten – den Felidae - für die Arterhaltung, ist.

Am 4. Dezember 2025 wurde der Vorentwurf des VBPs, bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht, von der Gemeindevertretung  gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Amt Biesenthal-Barnim

Bauverwaltung

Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften

Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Tel.: 03337-459932

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ hat am 10.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Wildkatzenzentrum“, Gemeinde Sydower Fließ gefasst.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wildkatzenzentrum“ umfasst eine Fläche von 2,62 ha und schließt die Flurstücke 302, 304, 306, 289 und 290 tlw. der Flur 6 in der Gemarkung Tempelfelde ein. Mit dem Bebauungsplan sollen neben der planungsrechtlich langfristigen Sicherung des bereits vorhandenen baurechtlich genehmigten Bestands an Gebäuden und Gehegen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und den Betrieb des Wildkatzenzentrums durch weitere, zum Teil bereits vorhandene Gehege und Tierbehausungen geschaffen werden.

Die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen dienen den Nutzungszwecken des „Felidae Wildkatzen- und Artenschutzzentrums Barnim“, dessen Zielstellung der Erhalt und der Schutz von, in der Wildnis vom Aussterben bedrohten katzenartiger Tierarten – den Felidae - für die Arterhaltung, ist.

Am 4. Dezember 2025 wurde der Vorentwurf des VBPs, bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht, von der Gemeindevertretung  gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Amt Biesenthal-Barnim

Bauverwaltung

Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften

Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Tel.: 03337-459932

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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