erneute förmliche Beteiligung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Fichtenhöhe, Lindendorf und Vierlinden
Fichtenhöhe
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 15 Tage –durchführende Organisation
Amt Seelow-Land Gemeinde FalkenhagenDie Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich immer geboten. Nur mit dem Flächennutzungsplan kann die Gemeinde für ihr gesamtes Hoheitsgebiet langfristig ihre planerischen Entwicklungsvorstellungen außenwirksam darstellen und vermitteln.
Das Erfordernis für den Flächennutzungsplan ergibt sich aus § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeitsgebot): Die Gemeinde hat die Aufgabe, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so-weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Die Gemeinden Fichtenhöhe, Lindendorf und Vierlinden verfügen jeweils über eigene Flächennutzungspläne, die für die ehemals selbstständigen Ortsteile im Laufe der 1990er Jahre erstmals aufgestellt worden sind und seit der Kommunalreform im Jahr 2003 fortgelten. Dabei handelt es sich um insgesamt zwölf Flächennutzungspläne einschl. fünf Änderungen.
Seit die Flächennutzungspläne Ende der 1990er Jahre bzw. Anfang der 2000er Jahre Wirk-samkeit erlangten, haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Zum einen haben insbesondere Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien das Erscheinungsbild der Gemeinden nachhaltig geprägt. Zum anderen wollen die Gemeinden angesichts des zunehmenden Ausbauerfordernisses der Erneuerbaren Energien und der künftig zu erwartenden Wohnbauflächennachfrage sowie der Gewerbeflächenentwicklung die Voraussetzungen für eine gemeindeübergreifende und koordinierte Flächennutzungsplanung schaffen.
Schließlich treibt das Land Brandenburg auch die Umstellung auf den Datenstandard XPlanung voran, der als eine einheitliche Sprache im Planungsbereich die Inhalte von räumlichen Planwerken der Verwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben strukturell abbil-det. Über das XPlanGML-Dateiformat wird, unabhängig von der jeweiligen Software, der verlustfreie Austausch der Inhalte und Strukturen eines Planwerkes ermöglicht.
§ 204 BauGB eröffnet benachbarten Gemeinden die Möglichkeit, einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan aufzustellen. Aus den genannten Gründen und Erfordernissen beab-sichtigen die Gemeinden Fichtenhöhe, Lindendorf und Vierlinden daher, ihre fortgeltenden Flächennutzungspläne durch einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan gemäß § 204 Abs. 2 BauGB neuzufassen. Er soll die städtebauliche Grundlage für die Entwicklung der Gemeinden und ihrer Ortsteile in den nächsten Jahren bilden und daher auch den prognostisch ermittelten Bedarf für die einzelnen Nutzungen abdecken. Zudem wird ein dem Flächennutzungsplan beigeordneter Landschaftsplan erstellt. Entsprechend haben die Ge-meinden auf ihrer jeweiligen Sitzung vom April 2022 die Neuaufstellung eines Gemeinsamen Flächennutzungsplanes beschlossen und damit das öffentlich-rechtliche Verfahren eingeleitet.
Amt Seelow-Land
Denise Mettke
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