1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Milow/ Amt Lübbenow
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch ein Tag –durchführende Organisation
Gemeinde UckerlandDie Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in öffentlicher Sitzung am 27. März 2025 den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Milow/ Amt Lübbenow (Rechtsnachfolger Gemeinde Uckerland) für einen Bereich südwestlich des Ortsteils gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB geführt.
Für Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. Einzig der Hinweis, dass der Ausgleich entsprechend den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für die auf dem Flurstück 58, Flur 1, Gemarkung Milow erfolgte Bebauung bereits erbracht wurde, ist zu geben.
Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Milow/ Amt Lübbenow (Rechtsnachfolger Gemeinde Uckerland) für einen Bereich südwestlich des Ortsteils (Stand März 2025) wird mit der Begründung gemäß § 13 Abs.3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 17.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025 über die Internetseite der Gemeinde Uckerland unter Planung, „1. Änderung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Milow“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung im Raum 25 (Sekretariat), Hauptstraße 35, 17337 Uckerland OT Lübbenow als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten
Montags 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Dienstags 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstags 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitags 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können telefonisch unter der Telefonnummer 039745-86112 weitere Einsichtzeiten vereinbart werden.
Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 039745-86112 oder nach Terminvereinbarung erteilt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu die folgende E-Mail-Adresse: gemeinde@uckerland.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort unter der o. g. Adresse oder postalisch an Gemeinde Uckerland, Lübbenow /Hauptstraße 35, 17337 Uckerland abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3
BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverord-
nung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie
Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine
Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh-
men Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von
Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSG-
VO), welches mit ausliegt bzw. online veröffentlicht ist.
smb
Sebastian Müller
Wriezener Straße 36
16259 Bad Freienwalde
Tel: 03344 477 99 23
mail: info@smb-planung.de