Bebauungsplan 02/11 "Südlicher Dorfkern Schönefeld"

Schönefeld

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 26 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 28.09.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes 02/11 „Südlicher Dorfkern Schönefeld“ für den Ortsteil Schönefeld beschlossen [Beschluss-Nr. 66/2011]. Ziel der Planung ist es, das durch gewerbliche Nutzungen geprägte Plangebiet zu sichern und gleichzeitig neu zu strukturieren. Durch die Festsetzung der Trasse der „Jürgen-SchumannAllee“ soll Vorsorge für ein Erschließungsrückgrat vom derzeitigen Terminal bis in das Gebiet „North Gate Ost“ getragen werden. Am 18.08.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld in ihrer Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 02/11 „südlicher Dorfkern Schönefeld“ nach §30 Abs. 1 BauGB beschlossen [Beschluss-Nr.39/2021]. Im Rahmen der Erstellung des Entwurfs des Bebauungsplans wurde der Geltungsbereich erneut angepasst. Die südlichen Flurstücke sowie die westlichen Flurstücke der Interimsstraße wurden aus dem Geltungsbereich entlassen. Mit der Reduzierung des Geltungsbereiches sind die Flächen des Bebauungsplanes auf die essentiell notwendigen Entwicklungsflächen westlich der Kirchstraße und beidseits der geplanten Verlängerung der Jürgen-Schumann-Allee beschränkt worden, um ein Behördenzentrum und nördlich der Jürgen-Schumann-Allee ein straßenbegleitendes eingeschränktes Gewerbegebiet entwickeln zu können. In ihrer Sitzung am 11.12.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt [Beschluss-Nr. 182/2024].

Bauleitplanung, Dezernat II

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