Frühzeitige Beteiligung und Information der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Windpark Birkholz" im Ortsteil Birkholz der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 3 Tage –durchführende Organisation
Rietz-NeuendorfAls Vorhabenträger und Betreiber des „Windparks Birkholz“ strebt die Firma Prokon Regenerative Energien eG das Repowering des Bestandsparkes und dessen geringfügige Erweiterung an. Die planungsrechtliche Grundlage für den Windpark bestand im seinerzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Birkholz“ aus dem Jahr 2001 der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf. Da dessen Festsetzungen dem Repowering des Windparks entgegenstehen, muss dieser Bebauungsplan aufgehoben werden.
Hierfür hat die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 mit der Vorlagen-Nr. B-0501/2024 den Beschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Birkholz“ aus dem Jahr 2001 gefasst. Gleichzeitig wurde darin die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange mitbeschlossen.
Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB sind die Vorschriften des BauGB über die Aufstellung von Bauleitplänen (B-Plänen) auch für ihre Aufhebung anzuwenden. Da bei einer Aufhebungssatzung zudem der Inhalt des diesbezüglichen Vorentwurfs von vorherein klar ist, dass nämlich keinerlei Festsetzungen in ihrem Geltungsbereich darzulegen sind, kann hier auch die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss für die Satzung beschlossen werden.
Ziel der Aufhebungssatzung ist, die Festsetzungen des ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Birkholz“ aus dem Jahr 2001 aufzuheben: Sondergebiete für Standorte von drei Windenergieanlagen mit einer Höhe von 182 m ü. NN.
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Birkholz“ der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf. Der ca. 10,9 ha große Bebauungsplan „Windpark Birkholz“ umfasst in der Gemarkung Birkholz in der Flur 2 die Flurstücke 113, 115, 108 und 100. Die Flurstücksbezeichnungen haben sich geändert, der Geltungsbereich umfasst nach aktueller Benennung in der Gemarkung Birkholz, Flur 3, die Flurstücke 2, 3 und 10 vollständig und die Flurstücke 7, 8, 9, 11, 12 teilweise.
Gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dafür wird der Vorentwurf der Aufhebungssatzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Birkholz“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf für den Ortsteil Birkholz (Stand: Oktober 2024) veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.
Die Vorentwurfsunterlagen (bestehend aus Satzung und Begründung) können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren für jedermann eingesehen und abgerufen werden.
Außerdem wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit
vom 06. Januar 2025 bis zum 07. Februar 2025 ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten
Montag 09:00 bis 12:00
Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
Mittwoch 09:00 bis 12:00
Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00
Freitag 09:00 bis 12:00
im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 110 eingesehen werden.
Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60831 möglich.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufhebungsplanung informieren und sich zur Planung äußern.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@rietz-neuendorf.de übermittelt werden. Sie können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 (1) BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebungsatzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Birkholz“ für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de