Entwurf VBP „Betreutes Wohnen Alter Sportplatz Ziltendorf“, Klosterweg

Ziltendorf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 18 Tage  

durchführende Organisation

Amt Brieskow-Finkenheerd

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes zwischen der Grundschule Ziltendorf und den Garagen sowie einem Teil der vorgelagerten Grünfläche angrenzend an den Klosterweg (Flur 2, Teilstück aus Flurstück 1013) eine Wohnanlage für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen und Leben zu schaffen sowie nach entsprechender Prüfung die Möglichkeit einer Tagespflege anbieten zu können.

Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und der räumliche Geltungsbereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde entsprechend der künftigen Nutzung als „Sonderbaufläche – Betreutes Wohnen“ zu ändern. Beide Planverfahren werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

-aus dem Landschaftsprogramm Brandenburg

1. Entwicklungsziele

Bezogen auf das Plangebiet gibt es im Landschaftsprogramm keine Entwicklungsziele vor.

2. Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften

Erhalt bzw. Wiedereinbringung charakteristischer Landschaftselemente in überwiegend landwirtschaftlich genutzten Bereichen.

3. Schutzgutbezogene Ziele: Boden

Das Planungsgebiet gehört nicht zu den Schwerpunkträumen für den Bodenschutz.

4. Schutzgutbezogene Ziele: Wasser

Sicherung der Grundwasserbeschaffenheit in Gebieten mit vorwiegend durchlässigen Deckschichten.

5. Schutzgutbezogene Ziele: Klima/ Luft

Es gibt keine für das Plangebiet besonders zu berücksichtigenden Belange.

6. Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild

Überprüfung von möglichen, das Landschaftsbild beeinträchtigenden Wirkungen durch Neuansiedlungen.

7. Schutzgutbezogene Ziele: Erholung

Entwicklung von Landschaftsräumen mittlerer Erlebniswirksamkeit.

Menschen/ Bevölkerung

Das Verhältnis zur Grundstücksfläche insgesamt gesetzt ergibt sich im Durchschnitt eine überbaute Grundstücksfläche von ca.60 %

Folgende Lärmemittenten gibt es im Gebiet:

Grundschule in direkter Nachbarschaft, incl. Bring- und Holverkehr

KITA rückwärtig im Wald

Schutzgebiete

Schutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte Biotope sind im Geltungsbereich des VBP nicht vorhanden. Schutzgebiete aller Art sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Das NATURA 2000 und FFH - Gebiet „Ziltendorfer Düne“ liegt am anderen Ende von Ziltendorf, weit genug weg, als das Störungen zustande kämen. Gesetzlich geschützte Biotope gibt es im Geltungsbereich des VBP nicht. Südlich befindet sich das Biotop:

LU08011-37535SO0056    082838    sonstiger Vorwald feuchter Standorte à geschütztes Biotop

Störungen werden hier nicht mehr als bisher erwartet.

Südlich befindet sich das FFH-Gebiet:

3260- Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitanis und des Callitrichon -Batrichon

Maßnahmen zum Schutz der Niedermoorböden im Plangebiet

Boden/ Geologie

Nördlich und östlich der Linie Vogelsang, Ziltendorf, Wiesenau verläuft eine Zone mit relativ hohen Widerständen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen früheren Lauf der Oder markiert. Die hohen Widerstände dürften durch Sand- evtl. auch Torfeinlagerungen verursacht sein.

Die Auenlehme der Ziltendorfer Niederung lassen sich geophysikalisch gut abgrenzen von der Sandbedeckung im östlichen Teil und vom Auensand, der z. T. den heutigen Oderlauf säumt, zum anderen offensichtlich ältere Flussläufe durch die Ziltendorfer Niederung begleitet. Altlasten sind nicht bekannt.

Wasser

Die Grundwasserneubildung ist infolge des Bodens im Plangebiet gut. Obwohl dann teilweise ein mittlerer Überbauungsgrad vorhanden ist, dürfte die Grundwasserneubildungsrate trotzdem wenig eingeschränkt sein, da schon heute das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert wird.

Klima/ Luft

Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich vom atlantischen zum kontinental geprägten Klima mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 8,6° C. Mit einem mittleren Jahresniederschlag von 480 - 540 mm gehört der Raum zu den niederschlagsärmeren Gebieten des norddeutschen Tieflandes. Beeinträchtigungen der lufthygienischen Situation sowie Belastungen durch Gewerbe- oder Verkehrslärm bestehen nicht.

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Bodendenkmale sind im Geltungsbereich des VBP bisher nicht bekannt. Denkmalgeschützte Gebäude gibt es im Geltungsbereich des VBP.

Grundschule Ziltendorf

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen

Boden

Wasser

Klima/Luft

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der

planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)

Die Kommunen müssen überwachen, ob und inwieweit erhebliche unvorhergesehene Umweltauswirkungen infolge der Durchführung der Planung eintreten (§ 4c BauGB). Dies dient der frühzeitigen Ermittlung nachteiliger Umweltfolgen, um ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten.

Es ist durch Kontrollen sicherzustellen, dass Regelungen zur Bauzeit (wie Baufeldfreimachung außerhalb der Brutperiode) eingehalten werden.

Außerdem müssen die Behörden gem. § 4 Abs. 3 BauGB die Gemeinde unterrichten, „sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Bauleitplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat“

Amt Brieskow-Finkenheerd

SG 40 Bauen Wohnen Liegenschaften

Sachbearbeiterin

Julia Wutzler

033609-88 253

e-mai: bauamt@amt-b-f.de

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes zwischen der Grundschule Ziltendorf und den Garagen sowie einem Teil der vorgelagerten Grünfläche angrenzend an den Klosterweg (Flur 2, Teilstück aus Flurstück 1013) eine Wohnanlage für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen und Leben zu schaffen sowie nach entsprechender Prüfung die Möglichkeit einer Tagespflege anbieten zu können.

Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und der räumliche Geltungsbereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde entsprechend der künftigen Nutzung als „Sonderbaufläche – Betreutes Wohnen“ zu ändern. Beide Planverfahren werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

-aus dem Landschaftsprogramm Brandenburg

1. Entwicklungsziele

Bezogen auf das Plangebiet gibt es im Landschaftsprogramm keine Entwicklungsziele vor.

2. Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften

Erhalt bzw. Wiedereinbringung charakteristischer Landschaftselemente in überwiegend landwirtschaftlich genutzten Bereichen.

3. Schutzgutbezogene Ziele: Boden

Das Planungsgebiet gehört nicht zu den Schwerpunkträumen für den Bodenschutz.

4. Schutzgutbezogene Ziele: Wasser

Sicherung der Grundwasserbeschaffenheit in Gebieten mit vorwiegend durchlässigen Deckschichten.

5. Schutzgutbezogene Ziele: Klima/ Luft

Es gibt keine für das Plangebiet besonders zu berücksichtigenden Belange.

6. Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild

Überprüfung von möglichen, das Landschaftsbild beeinträchtigenden Wirkungen durch Neuansiedlungen.

7. Schutzgutbezogene Ziele: Erholung

Entwicklung von Landschaftsräumen mittlerer Erlebniswirksamkeit.

Menschen/ Bevölkerung

Das Verhältnis zur Grundstücksfläche insgesamt gesetzt ergibt sich im Durchschnitt eine überbaute Grundstücksfläche von ca.60 %

Folgende Lärmemittenten gibt es im Gebiet:

Grundschule in direkter Nachbarschaft, incl. Bring- und Holverkehr

KITA rückwärtig im Wald

Schutzgebiete

Schutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte Biotope sind im Geltungsbereich des VBP nicht vorhanden. Schutzgebiete aller Art sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Das NATURA 2000 und FFH - Gebiet „Ziltendorfer Düne“ liegt am anderen Ende von Ziltendorf, weit genug weg, als das Störungen zustande kämen. Gesetzlich geschützte Biotope gibt es im Geltungsbereich des VBP nicht. Südlich befindet sich das Biotop:

LU08011-37535SO0056    082838    sonstiger Vorwald feuchter Standorte à geschütztes Biotop

Störungen werden hier nicht mehr als bisher erwartet.

Südlich befindet sich das FFH-Gebiet:

3260- Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitanis und des Callitrichon -Batrichon

Maßnahmen zum Schutz der Niedermoorböden im Plangebiet

Boden/ Geologie

Nördlich und östlich der Linie Vogelsang, Ziltendorf, Wiesenau verläuft eine Zone mit relativ hohen Widerständen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen früheren Lauf der Oder markiert. Die hohen Widerstände dürften durch Sand- evtl. auch Torfeinlagerungen verursacht sein.

Die Auenlehme der Ziltendorfer Niederung lassen sich geophysikalisch gut abgrenzen von der Sandbedeckung im östlichen Teil und vom Auensand, der z. T. den heutigen Oderlauf säumt, zum anderen offensichtlich ältere Flussläufe durch die Ziltendorfer Niederung begleitet. Altlasten sind nicht bekannt.

Wasser

Die Grundwasserneubildung ist infolge des Bodens im Plangebiet gut. Obwohl dann teilweise ein mittlerer Überbauungsgrad vorhanden ist, dürfte die Grundwasserneubildungsrate trotzdem wenig eingeschränkt sein, da schon heute das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert wird.

Klima/ Luft

Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich vom atlantischen zum kontinental geprägten Klima mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 8,6° C. Mit einem mittleren Jahresniederschlag von 480 - 540 mm gehört der Raum zu den niederschlagsärmeren Gebieten des norddeutschen Tieflandes. Beeinträchtigungen der lufthygienischen Situation sowie Belastungen durch Gewerbe- oder Verkehrslärm bestehen nicht.

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Bodendenkmale sind im Geltungsbereich des VBP bisher nicht bekannt. Denkmalgeschützte Gebäude gibt es im Geltungsbereich des VBP.

Grundschule Ziltendorf

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen

Boden

Wasser

Klima/Luft

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der

planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)

Die Kommunen müssen überwachen, ob und inwieweit erhebliche unvorhergesehene Umweltauswirkungen infolge der Durchführung der Planung eintreten (§ 4c BauGB). Dies dient der frühzeitigen Ermittlung nachteiliger Umweltfolgen, um ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten.

Es ist durch Kontrollen sicherzustellen, dass Regelungen zur Bauzeit (wie Baufeldfreimachung außerhalb der Brutperiode) eingehalten werden.

Außerdem müssen die Behörden gem. § 4 Abs. 3 BauGB die Gemeinde unterrichten, „sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Bauleitplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat“

Amt Brieskow-Finkenheerd

SG 40 Bauen Wohnen Liegenschaften

Sachbearbeiterin

Julia Wutzler

033609-88 253

e-mai: bauamt@amt-b-f.de

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