Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1.Änderung des FNP der Stadt Treuenbrietzen im Bereich des BPlan Nr.2023-02 "Feldheim-Die Berge: Hybridpark" der Stadt Treuenbrietzen
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 25 Tage –durchführende Organisation
Stadt TreuenbrietzenDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen hat in ihrer Sitzung am 15.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2023-02 Feldheim - Die Berge: Hybridpark der Stadt Treuenbrietzen beschlossen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan zu ändern.
Ziel:
Die Firma Energiequelle GmbH aus Zossen OT Kallinchen plant in der Gemarkung Feldheim die Entwicklung eines Hybridparks. Die von einem Wald umgrenzte Landwirtschaftsfläche ist bereits durch Windenergieanlagen vorgeprägt. Die Fläche soll zusätzlich als Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen entwickelt und eine Verdichtung des bereits bestehenden Windparks vorgenommen werden. Ein Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets für die Erzeugung von Strom aus Sonnenergie gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist aufzustellen. Die Genehmigung von Windkraftanlagen erfolgt mittels „Errichtungsgenehmigung“ durch die zuständige Genehmigungsbehörde (hier: BImSchG-Genehmigung). Ziel ist es, Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Plangebiet als Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt.
Hierbei ist es nicht erforderlich die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien darzustellen. Gemäß den bestehenden Planungen (hier: sachlicher Teilregionalplan Wind 2027 der Region Havelland-Fläming und B-Plan Nr. 2023-02" Feldheim – Die Berge: Hybridpark“ der Stadt Treuenbrietzen) sind im Geltungsberiech Vorhaben für Windenergie und Solarenergie zulässig.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet erstreckt sich nordöstlich der Ortslage Feldheim zwischen den Ortsteilen Dietersdorf, Lüdendorf und Feldheim. Im Südosten grenzt das Plangebiet an die Gemarkungen der Nachbargemeinde Niedergörsdorf.
Im Geltungsbereich liegen Flurstücke der Flur 6 und 7 der Gemarkung Feldheim und Flurstücke der Flure 35 der Gemarkung Treuenbrietzen. Das Plangebiet umfasst etwa 130,5 ha. Die Lage des Geltungsbereichs ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
• Feldheim, Flur 6: 222, 221, 220, 219, 218, 217, 216, 215, 214, 213, 212, 211, 203, 202, 201, 194, 210, 209, 208, 207, 206, 205, 204, 200, 199, 198, 197, 232, 231, 230, 229, 228, 171, 170, 169, 167, 179, 178, 177, 175, 174, 173, 172, 227, 226, 225, 224, 223, 115, 127, 114, 126, 113, 112, 111, 123, 110, 77, 68, 67, 65, 35/4, 64, 63, 140, 138, 136, 166, 104, 103, 102, 100, 99, 96, 95, 94, 93, 92, 1, 70, 106, 105, 134, 133, 120, 132, 131, 168, 152, 108, 164, 146, 118, 116, 128, 101
• Feldheim, Flur 7: 67, 66, 77, 64, 63, 75, 57, 51, 65, 62, 60, 61, 73, 59, 58, 56, 55, 50
• Treuenbrietzen, Flur 35: 85/1, 83, 88, 87, 86, 85/2, 84
Es handelt sich um Landwirtschaftsflächen umgrenzt von Wald. In Nord-Süd-Richtung führt die Ortsverbindungsstraße zwischen Feldheim und Lüdersdorf durch das Plangebiet.
Auf den Flächen befinden sich mehrere Windkraftlagen, zusätzlich sind weitere Anlagen im Bereich geplant. Die derzeitigen und zukünftigen Anlagenstandorte werden aus dem Geltungsbereich ausgeklammert.
Frühzeitige Beteiligung
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (mit Stand: 20.02.2025) wird im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025.
Internet:
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Treuenbrietzen unter www.geoportal-treuenbrietzen.de/auslegungen.php einzusehen und können heruntergeladen werden. Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist auf dem neuen zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de und https://blp.brandenburg.de für Sie bereit.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit in der Bauverwaltung, im Zimmer 304, der Stadt Treuenbrietzen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ansprechpartner ist Frau Gehricke, Zimmer 304, Tel.: 033748/747 12. Während des Zeitraums der Offenlegung können von jedermann Stellungnahmen unter Angabe des Absenders schriftlich zu Protokoll bzw. an das Büro des Bürgermeisters per Postanschrift oder digital an d.gehricke@treuenbrieten.de abgegeben werden.
Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes, vorzugsweise elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung. Die Auslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Frau Gehricke
Stadt Treuenbrietzen
Bauverwaltung
Telefon: 033748.747.12
Email: D.Gehricke@Treuenbrietzen.de
Frau Bruckbauer
Bruckbauer & Hennen GmbH
Planung - Beratung - Sanierung
Telefon: 03372 444 6933
Email: info@bruckbauer-hennen.de