Erneute förmliche Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbez. Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (Wilmersdorf 2)“

Rietz-Neuendorf

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 35 Tage  

durchführende Organisation

Rietz-Neuendorf

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (Wilmersdorf 2)“ wurde am 07.02.2023 durch die Gemeindevertreterversammlung gefasst (Beschluss-Nr. B-0420/2022). Die Bekanntmachung erfolgte durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Nr. 01-2023 am 17.02.2023.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 17.06.2025 bis 22.07.2025 durchgeführt. Anschließend erfolgte eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden. Da die Änderungen und Ergänzungen offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führten, war eine erneute Beteiligung gemäß § 4a BauGB nicht erforderlich. Folglich wurde am 10.03.2026 der Abwägungs- und Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertreterversammlung gefasst (Beschlüsse B-0639/2026 und B-0640/2026).

Aufgrund eines Verfahrensfehlers ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Planunterlagen sind inhaltlich unverändert zum Stand des Satzungsbeschlusses. Es wurde nur eine geringfügige Korrektur in der Begründung vorgenommen.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (Wilmersdorf 2)“ wurde am 07.02.2023 durch die Gemeindevertreterversammlung gefasst (Beschluss-Nr. B-0420/2022). Die Bekanntmachung erfolgte durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Nr. 01-2023 am 17.02.2023.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 17.06.2025 bis 22.07.2025 durchgeführt. Anschließend erfolgte eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden. Da die Änderungen und Ergänzungen offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führten, war eine erneute Beteiligung gemäß § 4a BauGB nicht erforderlich. Folglich wurde am 10.03.2026 der Abwägungs- und Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertreterversammlung gefasst (Beschlüsse B-0639/2026 und B-0640/2026).

Aufgrund eines Verfahrensfehlers ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Planunterlagen sind inhaltlich unverändert zum Stand des Satzungsbeschlusses. Es wurde nur eine geringfügige Korrektur in der Begründung vorgenommen.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

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