Bebauungsplan 03/25 ʺQuartier Hans-Grade-Allee/ Ecke Großziethener Wegʺ, OT Schönefeld
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 38 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde SchönefeldDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 01.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03/25 "Quartier Hans-Grade-Allee/Ecke Großziethener Weg " sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03/25 ʺQuartier Hans-Grade-Allee/ Ecke Großziethener Wegʺ befindet sich in zentraler Lage der Gemeinde Schönefeld westlich der Hans-Grade-Allee und besteht aus den Flurstücken 292, 188/3, 385 teilweise, 386, 388, 1258, 1257 und 1244 der Flur 1, Gemarkung Schönefeld. Er umfasst eine Fläche von ca. 5,35 ha.
Ziel der Planung:
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Quartiers mit urbanen Strukturen, Wohnnutzung, Gemeinbedarfseinrichtungen und Nahversorgung unter Beachtung des Freiraumes für die Naherholung.
Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und Verkehrsuntersuchung findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 11.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026 zu den folgenden Zeiten Montag, 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Donnerstag 13.00-15.00 Uhr und Freitag 08.00-12.00 Uhr im Rathausfoyer der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld öffentlich aus.
Die Unterlagen können zudem unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mobilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren/ abgerufen und eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.
Fr. Sandra Urthel
Bekanntmachung aus dem Amtsblatt
Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes 03/25 "Quartier Hans-Grade-Allee/ Ecke Großziethener Weg" Gemarkung Schönefeld.