Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 / 2025
Die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG betreibt an der Potsdamer Straße in Bornim seit rund 20 Jahren einen Lebensmittelmarkt und beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines modernen Ersatzneubaus inklusive Stellplatzanlage und leistungsfähiger Anbindung an die Potsdamer Straße.
Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu am 08.05.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 37 „Nahversorgung Potsdamer Straße“ beschlossen. Der Plan wird auf Grundlage von § 12 des Baugesetzbuchs als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf wurde im Juni 2020 durchgeführt. Etwas zeitlich versetzt, von Mitte Mai bis Mitte Juni 2020, wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, um Stellungnahme gebeten. Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligungsschritte sind die Stellungnahmen ausgewertet und der Entwurf unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Hinweise erarbeitet worden.
Nunmehr finden die Beteiligungsschritte nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 statt.
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Süd-West
Herr Brinkkötter
Tel.: 0331-289 2523
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail: stadtraum-suedwest@rathaus.potsdam.de
Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:
Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Süd-West
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.
Einsichtnahme in DIN-Normen:
Die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstige technische Vorschriften
und können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung,
Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.
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Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 / 2025
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter diesem Link.